Studien zum Thema Sicherheit und Freier Software
Bernhard Reiter
reiter at fsfeurope.org
Mi Apr 24 15:02:41 UTC 2013
Am Mittwoch, 24. April 2013 16:23:32 schrieb Daniel G:
> Meines Erachtens ist sind zentrale Problem die Rechtslage und die Frage,
> was passiert wenn das Projekt aufhört.
Wie Du schon schreibst ist Lage bei einem "bezahlten" Projekt
gleich, egal ob der Dienstleister für das Projekt proprietäre oder Freie
Software-Komponenten hergenommen hat.
> Zur rechtlichen Sache noch ein Abschnitt aus einer (nicht öffentlichen)
> Studie an der ich mal mitgearbeitet habe. Ich bin kein jurist, aber ich
> denke das kann in gewissen Kontexten ein Problem darstellen.
>
>
> "Die Haftungsausschluss-Erklärungen die in den Open-Source Lizenzen
> erklärt werden sind nach deutschem Recht nicht völlig zulässig. Folge
> ist, dass aufgrund der Unwirksamkeit der Klauseln der gesetzliche
> Gewährleistungs- und Haftungsmaßstab Anwendung findet. Hierauf weisen
> sowohl Wündisch (2005: 71) als auch NOW (2005) hin. Soweit entgeltliche
> Verträge zugrunde liegen, bestehen somit keine wesentlichen Unterschiede
> zwischen Open-Source Software und proprietären Programmen (ebd.: 66).
Eben.
> Die GPL wurde bisher von Gerichten schon als AGB interpretiert. Durch
> das kostenlose Angebot der Software findet das Schenkungsrecht
> Anwendung. Wenn Schenkungsrecht angewendet wird, betrifft die Haftung
> nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Copyleft Lizenzen besteht
> derzeit noch Uneinigkeit, ob diese Pflichten in einem
> Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Dann würden sich Gewährleistungs- und
> Haftungsmaßstab verschärfen, was konkret bedeutet, dass der Lizenzgeber
> auch schon bei Fahrlässigkeit haftet. Dadurch wird der Kreis der
> möglichen „freiwilligen“ [...] Entwickler massiv eingeschränkt; auch für
> juristische Personen sind die entsprechenden Haftungsrisiken
> unkalkulierbar (ebd.: 72).
Diese Haftungsrisiken halte ich für stark übertrieben, da die Absicht der
Lizenzgeber klar ist und der Nutzer einer IT-Software eine entsprechende
Sorgfaltspflicht hat. Ich denke hier geht es darum, um einen juristischen
Druck aufzubauen noch mehr Rechtssicherheit zu erreichen, aber nichts
wirklich praktisch Relevantes.
Wirklich unkalkulierbar sind die Haftungsrisiken bei Software-Patenten
und hier trifft es die proprietären Hersteller genauso.
> Eine andere Frage ist, wer für ein Open-Source Projekt, welches ja das
> Werk mehrerer unabhängiger Entwickler ist, überhaupt haftbar gemacht
> werden kann.
Meinst Du ein Produkt oder eine Initiative?
(Siehe
http://blogs.fsfe.org/bernhard/2012/03/lets-end-all-free-software-projects-quickly/)
Praktisch habe ich noch nicht oft davon gehört, dass ein Hersteller von
Standardkomponenten überhaupt haftbar gemacht worden ist. Als Nutzer habe ich
da also praktisch keine Qualitätsdurchsetzungsrechte. Begrenzte Garantien
gibt es nur gegen Geld, aber die genauso bei proprietärer, wie Freier
Software. Vielleicht bei Freier Software sogar noch mehr, schließlich leben
diese Anbieter davon, dass sie dem Kunden Wert bringen und haben deshalb eine
höhere Motivation.
Gruß,
Bernhard Reiter
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