Studien zum Thema Sicherheit und Freier Software

Christian Kalkhoff softmetz at fsfe.org
Mi Apr 24 10:44:38 UTC 2013


Hallo Bernhard,

Am 24.04.2013 09:59, schrieb Bernhard Reiter:
> Am Mittwoch, 17. April 2013 17:57:24 schrieb Christian Kalkhoff:
>> Leider lässt AFAIK das kommunale Ausschreibungsrecht keine
>> überkommunalen Ausschreibungen und auch keine Zusammenarbeit zu. Das
>> Thema ist ziemlich komplex, aber läuft darauf hinaus, dass jeder Ort
>> sein eigenes Süppchen kochen muss. Villa Riba und Villa Bacho müssen
>> also ihr Spülmittel unabhängig voneinander kaufen, dürfen also auch
>> nicht zusammenlegen und dann ggf. bessere Konditionen rausholen oder
>> sogar ein eigenes Freies Mittelchen entwickeln.
> 
> Doch dürfen sie schon.
> Eine Möglichkeit zum Beispiel ist, einen gemeinsamen kommunalen Dienstleister 
> zu gründen und dessen "Dienste" zu kaufen.

Danke für die Info, dass habe ich nicht gewusst.

Was passiert aber, wenn der Dienstleister bei einer Ausschreibung
verliert? So wie ich es verstanden habe, müssen ja alle Vorhaben (ab
einem bestimmten Volumen?) ausgeschrieben werden, der "eigene"
Dienstleister steht also immer in Konkurrenz zu anderen (unfreien)
Anbietern?

Viele Grüße

Christian

-- 
Christian Kalkhoff - Softwarebefreier - software liberator
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