[DE] Final Text - someone able for last proofreading?

Florian Snow floriansnow at member.fsf.org
Do Sep 6 09:03:58 UTC 2012


 Hallo zusammen!

 Fabian Keil, 05.09.2012, 14:35 +0200:
> Viele DRM-Variationen fallen beim Kopieren des für den Nutzer 
> relevanten
> Inhalts überhaupt nicht auf, wenn man nicht explizit danach sucht
> (und überhaupt weiß wie man sie erkennen kann).

 Also da würde ich schon teilweise widersprechen. In einer weitläufigen 
 Auslegung des Begriffs DRM gehört dazu natürlich auch beispielsweise ein 
 Kopierschutz auf Audio-CDs und der fällt in vielen Fällen wirklich kaum 
 auf, aber die anderen DRM-Systeme wie z.B. bei e-Books und digitalen 
 Filmen, fällt sehr wohl auf. Wenn ich eine BluRay auf dem PC sehen will, 
 muss ich ganz bestimmte Software nutzen und wenn ich sie auf den PC 
 kopieren möchte, geht das gar nicht. Die einzigen Nutzer, die nie was 
 davon merken sind die, die ihre z.B. online gekauften Filme nie von 
 einem PC zum nächsten übertragen und ihren PC nie neu installieren. Auch 
 bei Videospielen ist das ähnlich. Beim 3DS kann man die gekauften 
 Inhalte nur fünf Mal auf eine andere Konsole überspielen, dann ist 
 Schluss. Und selbst wenn es geht, ist es viel umständlicher als wenn man 
 die Daten einfach kopieren könnte. Also bemerkt man das alles sehr wohl.

 [§ 95a UrhG und vorauseilender Gehorsam]
 Man muss hier zwei Argumente trennen. Das erste Argument ist, dass man 
 normalerweise z.B. Filme und Bücher verleihen darf und es auch kann, 
 aber sobald diese in digitaler Form mit DRM vorliegen, wird es faktisch 
 erst einmal unterbunden. Gerade technisch nicht so versierte Menschen 
 haben dann ein Problem, weil sie in ihren Möglichkeiten und Rechten 
 eingeschränkt werden. Dabei geht es noch nicht um Gesetze, sondern nur 
 um die tatsächlichen Möglichkeiten.

 Das zweite Argument ist, dass die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen 
 illegal ist. Erst hier geht es auch um Gesetze. Wenn ich mich recht 
 entsinne, wurden sogar Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, die nur unter 
 Windows greifen, als wirksam eingestuft. Also dürfte das bei härterem 
 DRM erst recht der Fall sein. Aber selbst wenn es keine Präzedenzfälle 
 gibt, ist es ein untragbarer Zustand, dass Bürger eventuell rechtlich 
 belangt werden könnten, nur weil sie ein technisches System aushebeln, 
 das verhindert, dass sie ansonsten legale Dinge tun. Ohne Präzedenzfälle 
 hat man nämlich auch keine Rechtssicherheit im positiven Sinne, denn 
 jedes Gericht kann anders entscheiden und oft genug passiert das auch. 
 Die eigene Sicherheit hängt damit vom Kenntnisstand und der Willkür 
 eines Richters und damit auch vom Zufall bzw. der Wahl des 
 Gerichtsstands ab. Das zweite Argument richtet sich hiergegen. Und 
 zumindest die Intention des Gesetzes ist ja auch klar: Einen technischen 
 Kopierschutz darf man nicht umgehen, auch wenn er unwirksam ist. Denn 
 ansonsten wäre das Gesetz inhaltlos, denn jeder Kopierschutz, den ich 
 umgehe, ist damit auch unwirksam und wäre dann streng genommen nicht 
 mehr geschützt, also wäre überhaupt kein Kopierschutz rechtlich 
 geschützt.

 Ich denke nicht, dass das in vorauseilendem Gehorsam enden wird. Hinter 
 verschlossenen Türen tun Menschen, die wissen wie sowieso was sie wollen 
 und die, die es nicht wissen, tun sowieso nichts. Wir beklagen nur, dass 
 und Unternehmen Möglichkeiten nehmen.


> Selbst in Fällen wo die DRM-Variation beim Kopieren umgangen
> würde und rechtlich nicht umgangen werden darf, halte ich es
> für unpassend von Rechte-Minderung zu sprechen, da es voraus
> setzen würde, dass das Recht zu kopieren einmal vorlag.

 Ja, es gibt kein Recht auf Privatkopie im juristischen Sinn. Recht kann 
 aber auch Bürgerrecht bzw. Menschen- oder Freiheitsrecht meinen und ich 
 habe das immer eher so aufgefasst, da die FSF(E) für soziale Veränderung 
 steht und nicht von einem konkreten Rechtssystem aus argumentiert. Die 
 Forderungen sind also allgemeiner als spezifische Gesetze.


> Um eine Privatkopie eines Filmes anfertigen zu dürfen muss das
> Medium auch nicht legal erworben worden sein, es reicht aus, wenn
> keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich
> zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.":
> http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

 Korrekt, aber erstens ist es auch hier wieder sehr knifflig zu 
 bestimmen was offensichtlich rechtswidrig ist (wird ja eventuell doch 
 noch im Fall kino.to(?) geklärt) und zweitens geht es uns auch hier 
 wieder um die Möglichkeit tatsächlich zu kopieren und das Bürgerrecht 
 mit den Bits auf meinem Computer zu tun, was ich will, nicht um ein 
 konkretes Gesetz.


> Glaubwürdigkeit finde ich deutlich wichtiger als die (subjektive)
> "Sperrigkeit" der Begriffe. Zudem wird der Begriff die meiste Zeit
> über abgekürzt.

 Da stimme ich dir zu. Ich sehe nur wirklich keine Täuschung. Die 
 Intention der Gesetze ist klar und wie streng solche Gesetze ausgelegt 
 werden, sieht man auch an Fällen, in denen es nicht um DRM geht. Die 
 vielen Fälle, in denen Tauschbörsen-Logs der Rechteverwerters als Beweis 
 gewertet werden und der Fall mit der Rentnerin, die Musik getauscht 
 haben soll obwohl ihr Internet-Anschluss ungenutzt (und bereits 
 abbestellt, aber noch aktiv) war, sprechen für sich. Vielleicht haben 
 wir Glück und es wird alles doch ganz anders, aber ich denke nicht, dass 
 wir Menschen hier täuschen.

 Gruß
 Florian



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