Nachteile Freier Software

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Okt 15 10:17:07 UTC 2012


Am 12.10.2012 10:10, schrieb Michael Kesper:
> 

> RA Stehmann <anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de> schrieb:
> 
>> Einmal noch etwas ernsthafter: Für Entwickler ist sicher der
>> "Lizenzenzoo" mit all' seinen Inkompatibilitäten ein Kreuz.
>>
>> Gruß
>> Michael

> Hallo,
> 
> Inwiefern ist speziell für Freie Software ein Thema?
> 
Bei propritärer Software schreibt man Code entweder ohne Kenntnis des
Quellcodes anderer (proprietärer) Programme oder man erwirbt, wenn man
andere Programme nutzen will, entsprechende Lizenzen. Das ist zwar
rechtlich auch nicht banal aber doch ein relativ überschaubares Thema.

Bei Freier Software hat man die Lizenzen zwar bereits (und die Kenntnis
des Quellcodes), aber das Problem festzustellen, was man darf oder nicht
darf. Man muss dann die Lizenztexte studieren (oder studieren lassen)
und insbesondere auf Inkompatibilitäten achten.

Und wegen einer Lizenzinkompatibiltät eine Software reenginieren zu
müssen, deren Quellcode man (potentiell) kennt, stelle ich mir heikler
vor, als bei Unkenntnis des Quelltextes.

Gut - man könnte auch nach einer Lizenzierung unter einer kompatiblen
Lizenz fragen, aber das ist bei einigen Werken, der Linux-Kernel ist da
ein prominentes Beispiel, praktisch unmöglich und scheidet in anderen
Fällen an der mangelnden Bereitschaft der Urheber,

Gruß
Michael

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