DRM und weitere Einschränkungen im Musikbereich
Tobias Platen
tobias at platen-software.de
So Mai 27 17:42:05 UTC 2012
Hallo,
DRM ist ein großen Teilen der Download-Musik bereits besiegt, das heißt
aber nicht dass die Freiheit der Hörer und Musiker gesichert ist. Für
meist DRM freie CDs gilt der Erschöpfungsgrundsatz, es ist also nicht
möglich den Weiterverkauf des Datenträgers einzuschränken. Für
Download-Musik gilt der Erschöpfungsgrundsatz meines Wissens nicht da
eine Datei unkörperlich ist.
urhg § 17 Verbreitungsrecht
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit
Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht
worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
-- Regionale Beschränkung beim Musikkauf
Die unter www.7digital.de bereit gestellten Titel stehen ausschließlich
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Download zur Verfügung.
-- Erschöpfungsgrundsatz wird Ausgehebelt1
Gegen Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde das einfache und nicht
übertragbare Recht, die jeweiligen Musiktitel zum ausschließlich
persönlichen Gebrauch in der jeweils angegebenen Art und Weise zu nutzen.
-- Einschränkung durch Softwarepatente
Die unter www.7digital.de angebotenen Titel werden nur im MP3 Format
ausgeliefert. Bei CDs ist es möglich diese in Vorbis oder FLAC umzuwandeln.
Bei Jamendo kann man halbfreie Musik unter Creative Commons Lizenzen
downloaden. Für die kommerzielle Nutzung muss man zahlen.
Meiner Meinung nach sollten die vier Freiheiten auch für Musik
(insbesondere computergenerierte Musik) gelten.
1. Die Freiheit, das Musikstück für jeden Zweck abzuspielen.
2. Die Freiheit, es an seine Bedürfnisse anzupassen oder Remixe/Edits zu
erstellen.
3. Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinen Mitmenschen zu
helfen.
4. Die Freiheit, veränderte Kopien weiterzugeben, sodass die gesamte
Gesellschaft profitiert.
Insbesonder muss für freie computergenerierte Musik der Quellcode
(beispielsweise der Lilypond-Quellcode) mitgeliefert werden.
Auch die benötigte Software muss frei sein. Leider sind viele Programme
wie VOCALOID unfrei. Deren Datenformate haben den selben Nachteil wie
das Word Format.
Fazit: Es ist nicht das gute Recht von Herstellern, uns einzuschränken.
Auch wenn kein DRM verwendet wird, gibt es oft weitere Einschränkungen
die nicht akzeptabel sind.
Tobias Platen
Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de