DRM und weitere Einschränkungen im Musikbereich

Tobias Platen tobias at platen-software.de
So Mai 27 17:42:05 UTC 2012


Hallo,

DRM ist ein großen Teilen der Download-Musik bereits besiegt, das heißt 
aber nicht dass die Freiheit der Hörer und Musiker gesichert ist. Für 
meist DRM freie CDs gilt der Erschöpfungsgrundsatz, es ist also nicht 
möglich den Weiterverkauf des Datenträgers einzuschränken. Für 
Download-Musik gilt der Erschöpfungsgrundsatz meines Wissens nicht da 
eine Datei unkörperlich ist.

urhg § 17 Verbreitungsrecht
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit 
Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen 
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den 
Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht 
worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

-- Regionale Beschränkung beim Musikkauf
Die unter www.7digital.de bereit gestellten Titel stehen ausschließlich 
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Download zur Verfügung.

-- Erschöpfungsgrundsatz wird Ausgehebelt1
Gegen Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde das einfache und nicht 
übertragbare Recht, die jeweiligen Musiktitel zum ausschließlich 
persönlichen Gebrauch in der jeweils angegebenen Art und Weise zu nutzen.

-- Einschränkung durch Softwarepatente
Die unter www.7digital.de angebotenen Titel werden nur im MP3 Format 
ausgeliefert. Bei CDs ist es möglich diese in Vorbis oder FLAC umzuwandeln.

Bei Jamendo kann man halbfreie Musik unter Creative Commons Lizenzen 
downloaden. Für die kommerzielle Nutzung muss man zahlen.

Meiner Meinung nach sollten die vier Freiheiten auch für Musik 
(insbesondere computergenerierte Musik) gelten.

1. Die Freiheit, das Musikstück für jeden Zweck abzuspielen.
2. Die Freiheit, es an seine Bedürfnisse anzupassen oder Remixe/Edits zu 
erstellen.
3. Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinen Mitmenschen zu 
helfen.
4. Die Freiheit, veränderte Kopien weiterzugeben, sodass die gesamte 
Gesellschaft profitiert.

Insbesonder muss für freie computergenerierte Musik der Quellcode 
(beispielsweise der Lilypond-Quellcode) mitgeliefert werden.
Auch die benötigte Software muss frei sein. Leider sind viele Programme 
wie VOCALOID unfrei. Deren Datenformate haben den selben Nachteil wie 
das Word Format.

Fazit: Es ist nicht das gute Recht von Herstellern, uns einzuschränken. 
Auch wenn kein DRM verwendet wird, gibt es oft weitere Einschränkungen 
die nicht akzeptabel sind.

Tobias Platen



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