Digitale Rechteminderung und “das gute Recht”

Matthias Kirschner mk at fsfe.org
Di Mai 15 13:09:56 UTC 2012


Hallo Tobias, 

entschuldige bitte meine späte Antwort auf das Thema.

* Tobias Platen <tobias at platen-software.de> [2012-04-24 21:02:28 +0200]:

> Ich denke es ist nicht das gute Recht des Herstellers einen
> ahnungslosen Kunden einzuschränken.
> Wichtig ist, dass der Verbraucher über DRM-aufgeklärt wird.

Dankeschön. Ich werde in Zukunft stäker eine Kennzeichnungspflicht
hervorheben.

> Auf DRM.info lese ich gerade

[...]

Leider ist drm.info von uns schon lange ungewartet. Wäre gut, wenn wir
hier wieder Ressourcen finden um das zu aktualisieren. 

> ,es gibt jedoch auch DRM mit bekanntem Verfallsdatum (meistens 24
> Stunden), ein solches wäre akzeptabel, wenn der Verbraucher davon
> weiß und sich auch gegen DRM entscheiden kann. Problematisch ist
> jedoch, dass viele Verbraucher nicht wissen, dass der Flash-Player
> proprietär ist. Platformübergreifendes DRM wird häufig mit dem
> Flash-Player realisiert.

Hast Du dafür Beispiele? Sind das Video-Dienste? 

[Animes]

> Dem stimme ich größten Teils zu, nur der Begriff des geistigen
> Eigentums stört. Es wäre hier besser geistige Eigentumsrechte durch
> Urheberrechte zu ersetzen.

Ja, das wäre treffender.

[...]

Dankeschön für das gute Beispiel mit den Animes. Wenn ich mich recht
erinnere hatte Lessig in Freie Kultur auch von der asiatischen
Comicscene geschrieben und gemeint, dass die besonders kreativ waren,
weil sie teilweise das Urheberrecht missachtet haben.

Viele Grüße
Matthias

-- 
Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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