Legitimieren ohne Personalausweis

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Mai 10 07:43:23 UTC 2012


Grundsätzlich trifft es wohl zu, dass mit der "Berechtigungsnummer",
oder wie immer das Ding heißt, Missbrauch betrieben werden kann, weshalb
davon abgeraten wird, ein Kopieren des Ausweise zu ermöglichen oder gar
eine Kopie desselben zu versenden.

Der Vorschlag von Matthias, diese Nummer auf der Kopie zu schwärzen, ist
von mir aus meiner Erfahrung lediglich dahingehend zu ergänzen, die
geschwärzte Kopie nochmals zu kopieren und dann die zweite Kopie zu
versenden.

Aber vielleicht reicht denen ja zur Identitätsfeststellung auch eine
GPG- oder CACert-signierte Email ;-) .

Gruß
Michael

-------------- nächster Teil --------------
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Dateiname   : signature.asc
Dateityp    : application/pgp-signature
Dateigröße  : 260 bytes
Beschreibung: OpenPGP digital signature
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