Legitimieren ohne Personalausweis

Robert Kehl rk23 at fsfe.org
Mi Mai 9 18:33:03 UTC 2012


Am 09.05.2012 16:38, schrieb Joker Germany:
>         Weitere Verfahren z.B. über die
>         optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder
>         den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen
>         werden.

Ich lach' mich scheckig, was für ein Quark.

>         Denn auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer
>         abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber
>         bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf
>         geraten."

Wuhaha. Jeder Polizist, der einen kontrolliert, nimmt Dir das Ding aus 
der Hand. Überall, wo Du den Ausweis vorzeigst, ist die Nummer zu sehen. 
Das ist für mich ein sicheres Zeichen für vollständige Verblödung.

Was die vielfältigen Nummern auf dem Ding bedeuten sollen, wurde 
zumindest mir bei Ausgabe nicht erklärt, insbesondere nicht, dass da 
eine "Berechtigungsnummer" aufgebracht sei, und ist es auch nicht.

Wikipedia, dieses subversive Organ, das ganz nah an Wikileaks wohl dran 
ist, nennt das "Zugangsnummer". Zitat: "Die Daten des Personalausweises 
sind für öffentliche Stellen nur mit hoheitlichen 
Berechtigungszertifikaten und zusätzlich nach Eingabe einer auf dem 
Personalausweis angezeigten Information (Zugangsnummer oder MRZ) 
auslesbar." [1]

Was genau sollte also der Inhaber des Ausweises mit der Nummer anfangen, 
geschweige denn irgendwer sonst, der keinen Zugang den 
hochherrschaftlichen Berechtigungszertifikaten hat?

Wenn da tatsächlich außen eine Nummer aufgebracht wäre, die den 
*Besitzer* des Plastikkärtchens zu irgend etwas berechtigt, dann Danke. 
Das wäre ungefähr so beschränkt, wie seine PIN auf die ec-Karte zu 
schreiben.

Mit fröhlichem Gruß

Robert Kehl

[1] 
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#Hoheitliche_Funktion



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