Legitimieren ohne Personalausweis

Matthias Kirschner mk at fsfe.org
Mi Mai 9 14:44:54 UTC 2012


* Joker Germany <spam.an.joker at googlemail.com> [2012-05-09 16:38:59 +0200]:

> Am 9. Mai 2012 16:38 schrieb Joker Germany <spam.an.joker at googlemail.com>:
> 
> > Das Innenministerium sagt in ihrer Gesetzgebungsbegründung zum §14 des
> > Personalausweisgesetzes
> >
> >> § 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener
> >> Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür
> >> vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und
> >> öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur
> >> hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der
> >> elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten.
> >> Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von
> >> Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich
> >> ausgeschlossen werden.

Nur so eine Idee: Mach eine Kopie, dann schwarzer Eding über den Teil
und nochmal kopieren.

Viele Grüße
Matthias

-- 
Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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