[FSFE PR][DE] Rekordstrafe gegen Microsoft vom Europäischen Gerichtshof bestätigt

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Do Jun 28 13:08:28 UTC 2012


= Rekordstrafe gegen Microsoft vom Europäischen Gerichtshof bestätigt =

[Online lesen: http://fsfe.org/news/2012/news-20120627-01.de.html ]

Der Europäische Gerichtshof hat Microsoft angewiesen, endlich eine
Rekordstrafe für die Nutzung ihres Quasimonopols auf dem Desktop zu
bezahlen, mit dem es Rivalen aus dem Markt für Workgroupserver
ausschließen wollte. Vor vier Jahren hatte die Europäische Kommission
dem Softwaregiganten eine Ohrfeige in Höhe von 899 Millionen Euro für
wettbewerbswidriges Verhalten verpasst. Im heutigen Urteil bestimmte der
EuGH, dass diese beispiellose Geldbuße größtenteils gerechtfertigt
war.

Ein Jahrzehnt lang hat die Free Software Foundation Europe an diesem
Fall mitgearbeitet[1], auch im Namen des Sambateams, das einen freien
Workgroupserver bereitstellt, der mit Microsofts proprietären Produkt
in Konkurrenz steht.

1. http://fsfe.org/projects/ms-vs-eu/ms-vs-eu.html

„Microsoft bleibt ein verurteilter Monopolist und wurde dazu gebracht
die Bedingungen seiner Bestrafung auszuhandeln.“, sagt Karsten
Gerloff, Präsident der Free Software Foundation Europe. „Das Gericht
hat die Geldbuße um weniger als fünf Prozent verringert. Die
Europäische Kommission hat mit ihrem rauem Verhalten im Umgang mit
Microsoft richtig gelegen. Wir haben hart daran gearbeitet, die
Kommission in diesem Fall zu unterstützen und sind auf den Sieg, den
wir erreicht haben, überaus stolz. Wir sind dem Sambateam und all den
anderen gegenüber, die so viel Bemühungen in uns gesteckt haben,
dankbar und hoffen, dass sich die Kommission weiterhin für einen
offenen, konkurrenzbetonten IT-Markt einsetzt.“

Dieser Fall zeigt, dass Microsoft Patente als Entschuldigung dafür
benutzt hat, banale Änderungen an öffentlichen Protokollen nicht
preiszugeben. Das Gericht erkannte an, dass das Unternehmen
fälschlicherweise den Zugriff auf die Interoperabilitätsinformationen
verwehrt hat, solange nicht ein Dritter eine Lizenz für Patente
erworben hatte. Dies ist ein Beispiel für den realen und bestehenden
Schaden, den Softwarepatente für den Wettbewerb darstellen, auch wenn
sie außerhalb des Gerichts benutzt werden.

„Wir haben erfolgreich die Rechte von Entwicklern freier Software
durchgesetzt, wie die des Sambateams auf
Interoperabilitätsinformationen zuzugreifen, jedoch verweigerte
Microsoft bis ganz zum Schluss unsere gerechtfertigten Forderungen.“,
sagt Carlo Piana, Leiter der Rechtsabteilung der Free SoftwareFoundation
Europe. „Die heutige Entscheidung stellt eindeutig dar, dass wir
wieder einmal richtig lagen. Es war unser Recht, die
Interoperabilitätsinformationen zu empfangen, nicht ein Entgegenkommen
Microsofts.“

Die Bedrohung für den Wettbewerb ist nicht vorüber. Microsoft versucht
immer noch weite Teile des Technologiemarktes unter seine Kontrolle zu
bringen und andere Unternehmen wie Apple folgen dieser Spur. Die Firma
benutzt weiterhin Patente um Gegner unter Druck zu setzen und von deren
Arbeit zu profitieren[2]. Sie benutzt auch neue Ansätze um
Geräteeigentümern das Installieren von Software ihrer Wahl auf ihrer
Hardware einzuschränken[3]. Um diesen Gefahren entgegenzutreten, wird
die Free Software Foundation Europe weiterhin für eine freie
Informationsgesellschaft und für die Interessen von Entwicklern und
Benutzern freier Softwarearbeiten.

2. https://fsfe.org/projects/swpat/letter-20101222.html
3.
http://fsfe.org/campaigns/generalpurposecomputing/secure-boot-analysis.html


== Hintergrund ==

Nachdem die in 2004 getätigte Entscheidung der Europäischen Kommission
vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde, fügte sich Microsoft
2007 schließlich vollkommen der Maßnahme, zeitgerecht und korrekt
Interoperabilitätsinformationen Mitbewerbern unter sogenannten
„Reasonable And Non Discriminatory (RAND)“-Auflagen auszustellen.

Nachdem Microsoft die Bedingungen der Kommission nicht erfüllt hatte,
setzte die Kommission eine Strafe für Nichterfüllung von 899 Mio. EUR
an, unter der Beurteilung, dass Microsoft bis Oktober 2007 seiner
Verpflichtung RAND-Auflagen zu gewähren nicht gerecht wurde.

Microsoft focht diese Beurteilung an und legte Einspruch beim
Europäischen Gerichtshof ein. Die Firma behauptete, die Informationen
in dieser Ausgabe warvon Patenten gedeckt und daher innovativ, sie
[Microsoft] sei dazu berechtigt, Gegnern einen erheblichen Geldbetrag
für den Zugriff auf diese Informationen zu verlangen.Da nicht
ausreichende Richtlinien erfüllt wurden, war es in ihrem Recht einen
hohen Preis für die Interoperabilitätsinformationen zu setzen und in
guten Glauben sogar laufende Lizenzgebühren wegen dem
„Betriebsgeheimnis“ zu verlangen, welches auf Antrag der Kommission
ausdrücklich von Patentlizenzen ausgenommen wurde.

Die FSFE und das Sambateam (das ein Lizenznehmer der
Interoperabilitätsinformationen, oder „WSPP“, über die Protocol
Freedom Information Foundation ist) mischten sich in den Fall ein um zu
bestreiten, dass die Information „innovativ“ war. Der einzige Wert,
der mit dieser Information verbunden war, bestand darin einen Drop-in-
Austausch von Netzwerkdiensten zu ermöglichen, die über Ermittlung von
trivialen Details des Protokolls erstellt würden. Wohingegen das
allgemeine Konzept, Struktur und technische Entscheidungen
wohlverstanden waren und individuell nichts Bahnbrechendes darstellten.
Ebenso war die Idee sie zu kombinieren nicht neu oder innovativ. Das
Gericht bestätigte die Ergebnisse der Kommission mit den Worten:
„Microsoft fuhr in der Praxis fort, Entwicklern freier Software
jeglichen Zugriff zu den Interoperabilitätsinformationen zu verweigern,
was Letztere nicht als etwas ansahen, was es [Microsoft] rechtmäßig
tun konnte.“


=== Kontakt ===

Karsten Gerloff
Präsident
gerlofffsfeurope.org
+49 176 9690 4298Wenn Sie weitere Neuigkeiten erfahren wollen,
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4. http://fsfe.org/press



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