DRM und weitere Einschränkungen im Musikbereich

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Jun 5 13:48:57 UTC 2012


Werner Koch schrieb:
> On Mon,  4 Jun 2012 18:09, anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de said:
> 
>> nachzukommen, sodass die Frage zu prüfen ist, ob sich Software und
>> andere Werke nicht wesentlich unterscheiden und gegebenenfalls wodurch
>> und welche Konsequenzen dies haben sollte.
> 
> Ich stimme zu, das Software und andere Werke sich unterscheiden.  Die
> FDL allerdings ist eine Lizenz, die meistens auf Software angewandt
> wird: Dokumentation ist ein integraler Bestandteil von Software.  Hier
> getrennte - und vor allem inkompatible - Lizenzen zu benutzen ist
> vollkommener Schwachsinn.  Insbesondere mit der GPLv3 gibt es keine
> Gründe mehr, Handbücher nicht auch unter die GPL zu stellen.  Ich
> weigere mich deswegen seit Jahren, die Dokumentation von GnuPG, wie von
> Boston gefordert, unter die FDL zu stellen.


Ich persönlich nehme für eigenständige Dokumentationen
(Installationsanleitung, Handbuch etc.) CC-BY-SA, weil diese Lizenz der
GPL "am ähnlichsten" ist. Sie ist für den Lizenznehmer auch
transparenter als die GNU FDL, weil er dort nicht jedesmal nachsehen
muss, auf die Veränderbarkeit einzelner Teile und gegebenenfalls welcher
Teile vom Autor ausgeschlossen wurde.

Gruß
Michael


-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : signature.asc
Dateityp    : application/pgp-signature
Dateigröße  : 260 bytes
Beschreibung: OpenPGP digital signature
URL         : <http://lists.fsfe.org/pipermail/fsfe-de/attachments/20120605/2502d252/attachment.sig>


Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de