OLG Düsseldorf zur Nutzung von Werktiteln bei GPL-Software

Matthias Kirschner mk at fsfe.org
Do Jul 12 14:07:09 UTC 2012


Ist zwar vom Mai, aber trotzdem interessant zu lesen 
http://www.ifross.org/artikel/olg-d-sseldorf-nutzung-werktiteln-bei-gpl-software 

  Interessant sind hier zwei Aspekte, die vom OLG Düsseldorf
  herausgearbeitet wurden. Zunächst wurde darauf abgestellt, dass die
  Software "Enigma 2" auch GPL-konform genutzt wurde. Eine
  GPL-Verletzung könnte damit auch zu einer Markenverletzung führen.
  Weiterhin hat es das OLG Düsseldorf  - anders als die Vorinstanz  -
  nicht als schädlich erachtet, dass die Software an die verwendete
  Hardware angepasst und damit verändert wurde. Die angesprochenen
  Verkehrskreise würden trotz solcher - unter der GPL zulässigen -
  Anpassungen noch von einem übereinstimmenden Programm ausgehen, wenn
  die wesentlichen Funktionen identisch sind.

  (Von Till Jaeger)
 
Viele Grüße
Matthias

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Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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