OLG Düsseldorf zur Nutzung von Werktiteln bei GPL-Software
Matthias Kirschner
mk at fsfe.org
Do Jul 12 14:07:09 UTC 2012
Ist zwar vom Mai, aber trotzdem interessant zu lesen
http://www.ifross.org/artikel/olg-d-sseldorf-nutzung-werktiteln-bei-gpl-software
Interessant sind hier zwei Aspekte, die vom OLG Düsseldorf
herausgearbeitet wurden. Zunächst wurde darauf abgestellt, dass die
Software "Enigma 2" auch GPL-konform genutzt wurde. Eine
GPL-Verletzung könnte damit auch zu einer Markenverletzung führen.
Weiterhin hat es das OLG Düsseldorf - anders als die Vorinstanz -
nicht als schädlich erachtet, dass die Software an die verwendete
Hardware angepasst und damit verändert wurde. Die angesprochenen
Verkehrskreise würden trotz solcher - unter der GPL zulässigen -
Anpassungen noch von einem übereinstimmenden Programm ausgehen, wenn
die wesentlichen Funktionen identisch sind.
(Von Till Jaeger)
Viele Grüße
Matthias
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Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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