Supportverträge machen OpenSource teuer

Daniel G ztg.dgu at googlemail.com
Do Jan 5 19:38:40 UTC 2012


On 05.01.2012 15:13, schrieb Jacob Dawid:
> Diese Freiheiten beziehen sich auf Programme, nicht Content. Zu 
> Content zähle ich Bilder, Filme, Musik, aber auch nützliches Wissen, 
> also auch Erfahrungswissen, Baupläne, Verfahren usw. Wenn Du mal 
> nacheinander all die Freiheiten auf Content anwendest, dann merkst
> Du, dass dies keinen Sinn ergibt. Unter dem Punkt "Verfahren" gibt es
> eine Zone, in der sich die Kategorien "Programmcode" und "Content"
> überlagern mögen, aber ich würde es eher dem Content zuschreiben.

Bilder, Filme, Musik, Baupläne kann man sehr wohl

0. für jeden Zweck zu benutzen
1. funktionsweise verstehen und verändern
2. Kopien weiterverbreiten
3. verbessern und die Verbesserungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu
stellen

... wenn es unter einer entsprechenden freien Lizenz ist.

Bei Musik, beispielsweise könnte man die verschiedenen Spuren haben aus
denen sich ein Stück zusammensetzt, oder die Noten als "Quelltext"
betrachten (die man aber - anders als bei Software - auch leicht
raushören kann)

Und zum Thema Lebensunterhalt für Künstler: Um die Urheber in ihrem
Lebensunterhalt zu unterstützen, würden kürzere Copyright-Zeiten auch
reichen. 90 Jahre sind da leicht übertrieben. Außerdem ist fraglich
inwiefern kleine Künstler von Copyright-Riesen wie der GEMA profitieren.

So weit mein Zwischenruf...

dg



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