Digitale Rechteminderung und “das gute Recht”

Tobias Platen tobias at platen-software.de
Di Apr 24 19:02:28 UTC 2012


On 24.04.2012 17:25, Jacob Dawid wrote:
> Hallo Matthias,
>
> ich hab deinen Beitrag auf netzpolitik kommentiert:
>
> Hallo Matthias,
>
> das grundsätzliche Problem fängt schon bei den Begrifflichkeiten in 
> der Sprache an: “Geistiges Eigentum” – ein unglaubliches Unwort. Der 
> Grund ist der, dass man mit “Eigentum” gewisse Assoziationen auf 
> nicht-materielle Dinge überträgt, die so garnicht übertragen werden 
> können; und darin liegt schon der Fehler. Mit Eigentum assoziiert man 
> beispielsweise das Recht darüber zu bestimmen, was nun mit einer 
> Sache, die man sein Eigentum nennt, geschieht, etwa wer diese Sache in 
> welchem Umfang nutzen darf. Das klingt völlig einleuchtend – und 
> deshalb wird zunächst auch jeder bestätigen, dass die Künstler “ein 
> gutes Recht” zur Bestimmung über “ihre Dinge” haben. Diese Überzeugung 
> baut aber auf falschen Annahmen.
>
> Informationen sind im Grundsatz erst einmal frei – das ist doch völlig 
> klar. Niemand kontrolliert was ich denke, sehe, auf meinem Computer 
> bearbeite (sei es kopiere, lösche oder erstelle) und wenn ich es 
> verteile, was damit geschieht. Das ist ein naturgegebenes Gesetz, 
> keine großartige Theorie. Dieses Gesetz der freien Information 
> vollständig zu brechen ist unmöglich – das war schon immer so. Einzig 
> und allein die Geschwindigkeit, mit der sich Informationen heute 
> verbreiten lassen ist rasant angestiegen.
>
> Richtig ist, dass Künstler Schutzrechte (etwa auf Ihren Künstlernamen) 
> genießen und angemessen entlohnt werden sollten, denn sie tragen 
> maßgeblich zur Kulturbildung unserer Gesellschaft bei. Wie man das 
> anstellt, da kann sich viele Gedanken zu machen und sprengt diesen 
> Kommentar. Wenn man sich aber wenigstens bewusst darüber wird, dass 
> man Naturgesetze nicht brechen kann und differenziert debattiert, dann 
> findet man auch hier vernünftige Lösungen. In einfachster Form wäre 
> das z.B. eine Sozialabgabe für Künstler.
>
> Viele Grüße,
>
> Jacob
>
>
> Am 24. April 2012 16:38 schrieb Matthias Kirschner <mk at fsfe.org 
> <mailto:mk at fsfe.org>>:
>
>     Gerade auf meinem Blog [1] und auf Netzpolitik [2] geschrieben:
>
>      Gestern hat Dradio Wissen mich zu Digitaler Rechteminderung (DRM)
>      interviewt. Es geht darum, was DRM ist, warum Unternehmen DRM
>      einführen, warum DRM nur funktioniert, wenn der Kunde als Feind
>      betrachtet wird und welche anderen Möglichkeiten neben DRM bestehen
>      (Audio/MP3 [3] 07:52 Minuten). Ich habe am Ende des Interviews
>      versucht, ein paar Punkte zu viel reinzubringen, was in der kurzen
>      Zeit dann doch schlecht möglich war. Aber hier soll es um etwas
>      anderes gehen.
>
>      Bei Diskussionen zu Freier Software, DRM, Antifeatures, etc. höre
>     oder
>      lese immer wieder von klugen, kritisch denkenden Menschen, dass es ja
>      das gute Recht der Hersteller ist, über ihre Produkte zu verfügen
>     oder
>      Kontrolle auszuüben. Woher kommt das? Wären diese Einschränkungen in
>      "der analogen Welt" auch akzeptabel? Ist es das gute Recht eines
>      Verlags, dass er mir verbieten kann, das Buch vorzulesen, Freunden
>      auszuleihen, oder weiterzuverkaufen? Ich habe immer wieder Büchern
>      zweckentfremdet: im Moment ersetzen z.B. drei Bücher den vorderen Fuß
>      meines kaputten Sofas. Wäre es ok, wenn der Verlag oder der Autor mir
>      so etwas verbieten darf? Akzeptieren mehr Menschen solche
>      Einschränkungen bei Software und Daten, und wenn ja, warum? Kommt das
>      daher, dass bei der Diskussion mit der Bezeichnung "Digitales
>      Rechte-Management", von vornherein den Herstellern ein Recht
>      zugestanden wird?
>
>      Ich würde gerne von Euch wissen, wie ihr selbst das seht und wie das
>      Bekannte, Freunde und Kollegen von Euch sehen. Ist es das gute Recht
>      von Herstellern, uns einzuschränken? [...] Dankeschön.
>
>     Viele Grüße
>     Matthias
>
>      1. http://blogs.fsfe.org/mk/?p=929
>      2.
>     https://netzpolitik.org/2012/digitale-rechteminderung-und-das-gute-recht/
>      3.
>     http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/04/23/drw_201204231034_die_diskussion_um_digitale_rechte_4b0f6678.mp3
>     --
>     Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
>     FSFE, Linienstr. 141, 10115 Berlin, t +49-30-27595290
>     <tel:%2B49-30-27595290> +49-1577-1780003 <tel:%2B49-1577-1780003>
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>
>
>
>
> -- 
> „Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wusste das nicht und 
> hat's gemacht.“ - Unbekannt
>
>
> _______________________________________________
> fsfe-de mailing list
> fsfe-de at fsfeurope.org
> https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Hallo,
Ich denke es ist nicht das gute Recht des Herstellers einen ahnungslosen 
Kunden einzuschränken.
Wichtig ist, dass der Verbraucher über DRM-aufgeklärt wird.

https://www.anime-on-demand.de/text.php?text_category_id=38#link3

Auf DRM.info lese ich gerade


      DRM kommt mit unbekanntem Verfalldatum

,es gibt jedoch auch DRM mit bekanntem Verfallsdatum (meistens 24 
Stunden), ein solches wäre akzeptabel, wenn der Verbraucher davon weiß 
und sich auch gegen DRM entscheiden kann. Problematisch ist jedoch, dass 
viele Verbraucher nicht wissen, dass der Flash-Player proprietär ist. 
Platformübergreifendes DRM wird häufig mit dem Flash-Player realisiert.
Im Fall von Anime gibt es de-fakto DRM-freie DVDs als Alternative zu 
Anime On Demand mit der Freiheit sich diese auch in einer Fremdsprache 
wie Japanisch oder Englisch anzusehen.

Von Anime On Demand, das durch den Preisverfall bei DVD-Boxen schon die 
Preise senken musste, wünsche ich mir eine Umstellung auf freie Xiph 
Formate.i
Hierzu zitiere ich die Anime Copyright Allianz:

 > Die Anime Copyright Allianz hat zwei Leitsätze.
 > Der erste lautet: /Es geht nur gemeinsam!/, der zweite: /Urheberrecht 
mit Augenmaß! /
 > Augenmaß heißt, wir wollen geistige Eigentumsrechte an Animes und 
Mangas nur in dem Maße durchsetzen, wie dies für das Fortbestehen der 
Anime- und Mangakultur erforderlich ist.
 > Das derzeitige deutsche Urheberrechtsgesetz ist für den gesunden 
Menschenverstand in vielen Teilen kontra-/intuitiv/, schlimmer noch, es 
ist in einigen Teilen auch kontra-/produktiv/. Denn > es enthält einige 
Regeln, die im Online-Zeitalter schlichtweg wirklichkeitsfremd sind. In 
der Manga- und Anime-Kultur ist das besonders sinnfällig.

Dem stimme ich größten Teils zu, nur der Begriff des geistigen Eigentums 
stört. Es wäre hier besser geistige Eigentumsrechte durch Urheberrechte 
zu ersetzen.
Geistiges Eigentum wird als Legitimation für DRM missbraucht. 
Urheberrechte braucht auch die freie Software-Bewegung um die Freiheit 
der Anwender zu schützen (Copyleft).

Früher war für mich als Mac-User das DRM von Anime On Demand noch 
akzeptabel, Heute nutze ich Trisquel GNU/Linux und muss leider auch 
Anime on Demand boykottieren.
Die Rechteinhaber der Animes in Japan verlangen von Anime On Demand dass 
der Verbraucher eingeschränkt wird. Anime On Demand hat keine Wahl, 
solange sich nicht mehr Verbraucher (hier und in Japan) sich gegen DRM 
auflehnen.

Ich kaufe weiterhin DVDs, denn dort habe ich auch das Recht diese weiter 
zu verkaufen.

Tobias Platen







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