Bruch von GPL?

Florian Weimer fw at deneb.enyo.de
Do Okt 20 21:10:00 UTC 2011


* Bernhard Reiter:

> Für mich sieht das auf den ersten Blick 
> nach einer Verletzung der GNU GPL v2 von Linux und busybox aus.
> Die Einschränkung die box nicht zu erkunden darf sich nicht auf die 
> ausgelieferte Freie Software unter GNU GPL erstrecken.
> Es wird zwar zeitweise diese Box überlassen, aber das dürfte Verteilen im 
> Sinne der GNU GPLv2 sein. Sonst wäre die Lizenz zu leicht auszuhebeln.

Warum handelt es sich hier nicht um Auftragsdatenverarbeitung? (In dem
von Dir weiter oben erwähnten Sinne, nicht im datenschutzrechtlichen.)

Letztlich ist das, was die EU-Kommission macht, auch nichts anderes,
als einen Rechner mit eigens installierter Software in ein
Rechenzentrum zu stellen. Dort soll der Rechenzentrumsbetreiber auch
keinen Zugriff erlangen.



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