Freie Software im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Mo Mai 23 02:34:08 UTC 2011


Hallo,

On Thu, May 05, 2011 at 09:53:18PM +0200, Florian Weimer wrote:
> * Volker Grabsch:

> > Die GPL erlaubt es seit je her, die Software für eigene Zwecke
> > anzupassen, ohne irgendwelche Bedingungen. Die Bedingungen greifen
> > erst, wenn man diese angepasste Software an andere weiter gibt.
> 
> Das macht man aber, wenn man die Software einem
> Cloud-Computing-Provider zur Ausführung gibt

Nein, nicht wirklich. Bei der GPL (und freier Software im Allgemeinen)
geht es um die Rechte der *Nutzer*. Wenn ich Software auf Servern laufen
lasse, die von einem Hoster zur betrieben werden, bin *ich* immer noch
der Nutzer, und nicht etwa der Hoster.

Da der Hoster die Software selbst nicht nutzt, wird seine Freiheit nicht
gefährdet. Die GPL braucht ihm keine Rechte an der Software zuzusichern.

-antrik-



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