TAZ Interview "Matthias Kirschner zu Linux und Co. "Die Kosten sind wichtig"

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Mai 17 07:51:10 UTC 2011


Fabian Keil schrieb:

> Apple nimmt den Anwendern nicht generell alle Freiheiten (weg),
> sondern räumt "lediglich" oft nicht alle Freiheiten ein, die
> eingeräumt werden könnten. Google verhält sich oft genauso.
> 
§ 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches - Befugnisse des Eigentümers:

"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte
Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere
von jeder Einwirkung ausschließen."

(In Kraft seit dem 1.1.1900)

Wenn man einen Apple kauft und Eigentümer desselben wird und die
vorinstallierte Software benutzt kann man das nicht!

Also werden Freiheiten genommen, indem Apple Rechte konstruiert, die
einer beliebigen Verwendung der Apple-Rechner entgegenstehen.

Ursprünglich war alle Software frei, um dem Eigentümer die beliebige
Nutzung seines Rechners zu ermöglichen.

Gruß
Michael





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