Einschränkungen der GPL

Fabian Keil freebsd-listen at fabiankeil.de
Sa Jun 11 13:09:29 UTC 2011


Volker Grabsch <vog at notjusthosting.com> wrote:

> Fabian Keil schrieb:
> > <olafBuddenhagen at gmx.net> wrote:
> > 
> > > Bei freier Software geht es ganz eindeutig um die Freiheiten von
> > > *Anwendern*.
> > 
> > Vielleicht hauptsächlich, aber meiner Meinung nach nicht nur.
> 
> Worauf stützt du deine Meinung? Das Fundament der Freien Software,
> also die Definition der 4 Freiheiten [1], ist in dieser Hinsicht
> recht eindeutig.

Für mich ist das keineswegs eindeutig, wenn man Olafs Definition
von Anwender verwendet, die Du hier aber nicht mit zitiert hast.

> > > > > Im übrigen schränken die Bedingungen bei der Weitergabe auch nur die
> > > > > negative Freiheit ein (nämlich die Möglichkeit, andere
> > > > > einzuschränken)
> > > > 
> > > > Das sehe ich nicht so,
> > > 
> > > Welche positiven Freiheiten schränkt Deiner Ansicht nach die GPL denn
> > > ein?
> > 
> > Ich kann GPLv2-lizenzierte Software dritter nur sehr beschränkt mit
> > Software unter einer Reihe von anderen freien Lizenzen kombinieren,
> > wenn das Ergebnis grundsätzlich auch in Binärform verbreitet können
> > werden soll und nicht nur als Quelltext.
> 
> Zur einer Inkompatibilität gehören mindestens zwei Lizenzen. Dies als
> Einschränkung der GPL zu bezeichnen ist meiner Ansicht nach irreführend,
> aus mehreren Gründen.

Für mich kommt es darauf an, welche der beiden Lizenzen mir
die Kombination und anschließende Weitergabe (unter den genannten
Bedingungen) verbietet bzw. nicht erlaubt.

> Als die GPLv2 in den 80er Jahren geschrieben wurde, _war_ sie zu allen
> freien Lizenzen kompatibel. Wenn eine sehr viel später entstandene
> Lizenz inkompatibel zur GPLv2 ist, dann sollte man das zuallererst
> dieser Lizenz anlasten, und dann erst der GPLv2.

Das sehe ich nicht so.

> Sinnvoller wäre hier ein Vergleich der neueren GPLv3, bei deren Erschaffung
> man sich sehr bemühte, möglichst viele Kompatibitlitäten herzustellen.

Ich hatte mich auf die GPLv2 bezogen, weil ich die von
den GPLs am besten kenne.

> Auch GPLv2-Software profitiert davon automatisch - zumindest, wenn sie
> im Sinne des Erfinders eingesetzt wurde und eine entsprechende Klausel
> "GPL v2 or later" enthält. Wenn ein Projekt diese bewusst weglässt
> ("GPLv2 only"), kann man auch das kaum der GPLv2 anlasten.

GPLv2 und "GPLv2 or later" sind für mich unterschiedliche Lizenzen.

> Gibt es noch irgendeine andere positive Freiheit, die die GPL deiner
> Ansicht nach einschränkt?

Bei der GPLv2 ist es zumindest die einzige Freiheit die
mir bewusst fehlt.

Fabian
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