Einschränkungen der GPL

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
So Jun 5 08:10:22 UTC 2011


Fabian Keil schrieb:
> <olafBuddenhagen at gmx.net> wrote:
> 
> > Bei freier Software geht es ganz eindeutig um die Freiheiten von
> > *Anwendern*.
> 
> Vielleicht hauptsächlich, aber meiner Meinung nach nicht nur.

Worauf stützt du deine Meinung? Das Fundament der Freien Software,
also die Definition der 4 Freiheiten [1], ist in dieser Hinsicht
recht eindeutig.

Auch spätere Konkretisierungen, also die DFSG [2] und die daraus
entstandene OSD [3], zeigen einen ganz klaren Fokus.

Gibt es darüberhinaus noch irgendeinen Konsens in der Freien-Software-
Gemeinschaft, der mir entfallen ist? Wenn ja, wo ist dieser dokumentiert?

> > > > Im übrigen schränken die Bedingungen bei der Weitergabe auch nur die
> > > > negative Freiheit ein (nämlich die Möglichkeit, andere
> > > > einzuschränken)
> > > 
> > > Das sehe ich nicht so,
> > 
> > Welche positiven Freiheiten schränkt Deiner Ansicht nach die GPL denn
> > ein?
> 
> Ich kann GPLv2-lizenzierte Software dritter nur sehr beschränkt mit
> Software unter einer Reihe von anderen freien Lizenzen kombinieren,
> wenn das Ergebnis grundsätzlich auch in Binärform verbreitet können
> werden soll und nicht nur als Quelltext.

Zur einer Inkompatibilität gehören mindestens zwei Lizenzen. Dies als
Einschränkung der GPL zu bezeichnen ist meiner Ansicht nach irreführend,
aus mehreren Gründen.

Als die GPLv2 in den 80er Jahren geschrieben wurde, _war_ sie zu allen
freien Lizenzen kompatibel. Wenn eine sehr viel später entstandene
Lizenz inkompatibel zur GPLv2 ist, dann sollte man das zuallererst
dieser Lizenz anlasten, und dann erst der GPLv2.

Sinnvoller wäre hier ein Vergleich der neueren GPLv3, bei deren Erschaffung
man sich sehr bemühte, möglichst viele Kompatibitlitäten herzustellen.
Auch GPLv2-Software profitiert davon automatisch - zumindest, wenn sie
im Sinne des Erfinders eingesetzt wurde und eine entsprechende Klausel
"GPL v2 or later" enthält. Wenn ein Projekt diese bewusst weglässt
("GPLv2 only"), kann man auch das kaum der GPLv2 anlasten.

Leider konnten nicht alle Inkompatibilitäten durch die GPLv3 ausgeräumt
werden. Dies liegt aber daran, dass es Lizenzen gibt, die teilweise
härtere Bedingungen auferlegen als die GPL selbst. Ein klassiches Beispiel
sind CDDL und CPAL. Dies als Beschränkung auf Seite der GPL auszulegen
wäre ziemlich unfair.

Kurz: Inkompatibilität ist ein sehr problematisches Argument.

Gibt es noch irgendeine andere positive Freiheit, die die GPL deiner
Ansicht nach einschränkt?


Gruß
Volker


[1] http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
[2] http://www.debian.org/social_contract#guidelines
[3] http://www.opensource.org/osd.html

-- 
Volker Grabsch
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