MS-Steuer und Eula

Jean-Jacques Sarton jj.sarton at t-online.de
Do Jan 6 11:44:56 UTC 2011


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> Jean-Jacques Sarton schrieb:
>> > Volker Grabsch schrieb:
>>> > > Was das mit der Diskussion um die Rückgabe zu tun hat: Wenn man
>>> > > die Verdongelung der Software mit geringem Aufwand (und vorallem
>>> > > legal) lösen kann, dann gibt es einen zweiten Weg zur Umgehung
>>> > > der Windows-Steuer.
>> >
>> > Die Software ist normalerweise nur auf Geräte mit der gleiche
>> > Hardware zu betreiben. Das entfernen der Sicherungsmaßnahmen
>> > würde eine illegale Veränderung der gelieferte Software bedeuten.
> Illegal in welcher Hinsicht?
>
> Klar, der Hersteller "verbietet" es, aber ist diese Klausel im
> Kaufvertrag bzw. in der EULA tatsächlich rechtlich wirksam?
>
> Es gibt Ausnahmeregelungen, in denen eine Software zum Zwecke
> der Interoperabilität angepasst werden darf. Wieso findet diese
> Regelung hier keine Anwendung?

Die Eula ist primär unwirksam, sie wird erst beim Inbetriebnahme
des Rechners angezeigt. Dem entsprechend kann der Hersteller sich
nicht darauf berufen.

Diese Eula ist zusätzlich ein Vertrag mit Microsoft bezüglich
Update. Nach den ersten Update ist nicht mehr ersichtlich welche
Bestandsteile der Software in der Verantwortung des Software-
Hersteller und welche den Hardwarehersteller unterliegen.
Das ganzes ist ein sehr merkwürdigen Konstrukt.

Unabhängig davon ob die Eula Wirksam ist müsste durch Reverse-
engineering herausgefunden werden, wie der Bindung an der Hardware
implementiert ist. So etwas ist laut Deutsche Gesetzgebung
verboten. Das Argument Interoperabilität kann auch nicht heran
gezogen werden.

Eine Entfernung von Sicherungsmaßnahmen, auch wenn die Eula,
in der Art und Weise wie sie präsentiert wird, illegal ist, wäre
genauso ungesetzlich.

Grüße,

Jean-Jacques
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