DHTMLX - GPL-Software ohne Quellcode!?

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Dez 15 12:30:38 UTC 2011


Volker Grabsch schrieb:
> Liebe Gruppe,
> 
> ich bin auf eine Kuriosität gestoßen, zu der mich eure
> Meinung interessieren würde:
> 
> Wie geht man damit um, wenn jemand eine Software unter
> GPL stellt und zum Download anbietet, zugleich aber für
> wesentliche Teile den Quellcode vorenthält?
> 
> Einerseits ist der Autor ja gar nicht an die GPL
> gebunden, sondern nur die Lizenznehmer, richtig?

Auch ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag mit Rechten und Pflichten für
beide Seiten.

Wenn also das Angebot unterbreitet wird, einen Lizenzvertrag zu den
Bedingungen der GPL abzuschließen, und dieses Angebot wird von N.N.
angenommen, dann hat der Lizenzgeber die Pflicht den Quellcode zur
Verfügung zu stellen, so wie die GPL es von ihm fordert, und der
Lizenznehmer hat das Recht, den Quellcode vom Lizenzgeber einzufordern.

Anders wäre die Rechtslage dann, wenn das Angebot lautete: GPL, aber
kein Anspruch auf den Quellcode. Dies wäre allerdings ein recht
widersprüchliches Angebot und würde nicht nur das Recht zum Studium und
zur Verbesserung der Software ausschließen, sondern auch das Recht zur
Verbreitung, denn der Lizenznehmer wäre seinerseits außer Stande, die
Bedingungen der GPL einzuhalten.

Gruß
Michael





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