Geimpft, statt viral und infiziert (Was: Impfen statt Re: Suche Zusammenfassung: Warum sollte ich meine Software frei stellen?)

Bernhard Reiter reiter at fsfeurope.org
Mi Okt 27 14:52:12 UTC 2010


Am Dienstag, 26. Oktober 2010 19:50:38 schrieb Volker Grabsch:
> > Die Möglichkeit zur Relizenzierung sollte man sich immer offen halten.
> > Es kann z.B. ja sein, dass man gerne von GNU GPLv2 auf v3 gehen will.
> > Deshalb empfehlen und beraten wir zu unserem Fiduciary Licence Agreement
> > (FLA) http://www.fsfe.org/projects/ftf/fla.de.html.

Also die juristische Wartbarkeit sollte wirklich erhalten bleiben.
Dazu ist es am besten, wenn mit einer Art treuhändischen Verhalten der 
exklusiven Nutzungsrechte (nicht der persönlichen Autorenrechte) durch eine
Organisation gearbeitet wird.

Einmal sollte die Organisation der Freien Software verpflichtet sein
und die Vereinbarung mit jedem Autoren muss das nochmals enthalten.
Die treuhhänderischer Lizenzvereinbarung (FLA) ist ein Muster für eine solche 
Vereinbarung. Der KDE e.V. z.B. bietet das für KDE Anwendungen und andere 
Produkte der Initiative an.

> Im Falle von GPL-Projekten dürfte doch die übliche "GPL v3 or later"-
> Klausel völlig ausreichen, oder?

Die ist schon gut, aber juristisch nicht sicher genug, da Du ja nicht genau 
weiss, was die zukünftigen Versionen der GNU GPL Lizenz bringen werden. Wenn 
die im Sinne der alten Lizenz waren, dann halte ich das für argumentierbar.
Eine Spur sicherer ist es, wenn wirklich jemand die Rechte hat, um die Lizenz 
zu pflegen.

Gruß,
Bernhard


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