OpenERP Webclient proprietär

Bernhard Reiter reiter at fsfeurope.org
Fr Okt 15 14:44:35 UTC 2010


Am Montag, 11. Oktober 2010 07:56:48 schrieb olafBuddenhagen at gmx.net:
> Der Zwang zur Anzeige beim Programmstart gilt also ausdrücklich nur in
> bestimmten Situationen; und die Art, wie die Anzeige konkret erfolgen
> muss, wird auch nicht festgelegt. Daher werden mögliche Anwendungsfälle
> nicht wirklich eingeschränkt; es ist höchstens etwas nervig... Ganz
> anders als bei der bedingungslosen OpenERP-Klausel.
>
> Nichtsdestotrotz wurde es übrigens bei der GPL als unnötige
> Einschränkung erkannt, und v3 ist in dieser Hinsicht weniger streng:

Danke Olaf, so was in der Art hätte ich sonst auch Florian geantwortet.
Tatsächlich sind diese Regelungen nicht ganz so leicht auf den ersten Blick zu 
durschauen, bezüglicher Ihrer Wirkung auf die Freiheit der Software.

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