beunruhigender Artikel: CBC-Bans-Use-of-Creative-Commons

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Di Okt 12 00:04:10 UTC 2010


Florian Weimer <fw at deneb.enyo.de> schrieb:
> * Volker Grabsch:
> 
> > Was ist denn so schlimm daran, wenn jemand eine CD voller CC-Musik
> > brennt (oder gar presst), und diese ein wenig über den Rohlingpreis
> > vertreibt, damit sich sein Arbeitsaufwand lohnt?
> 
> Wenn man die Lizenzbestimmungen kennt bzw. kennen müßte, gegen die man
> verstößt, ist das ein strafbarer Verstoßen gegen das UrhG.

Ich kann mit dieser Antwort leider nichts anfangen, da sie sich nicht
auf meine Frage bezieht. Bitte in Zukunft den Kontext beachten.

(Es ging um die Frage, warum die Leute CC-Lizenzen mit NC-Klausel
 verwenden, und was ihnen denn so schlimmes passieren würde, wenn
 sie stattdessen z.B. BY-SA verwenden würden.)

> > Wenn sich die Freie-Software-Community ebenfalls so komisch haben
> > würde, wären wir nicht da, wo wir heute sind.
> 
> Sie sind doch so komisch, siehe die GPL und OpenSSL.

Auch hier: Inwiefern bezieht sich das auf mein Geschriebenes?
Weder GPL noch die OpenSSL-Lizenz verbieten den gewinnbringenden
Vertrieb durch z.B. gepresste CDs.

(Allerdings hat die OpenSSL-Lizenz andere Probleme, deshalb
 hat das GNU-Projekt inzwischen eine Alternative entwickelt:
 Gnutls. Zum Glück sind derlei Geschichten die Ausnahme und
 nicht die Norm bei Freier Software, sonst hätten wir in der
 Tat sehr große Probleme.)

> > Natürlich ist es ärgerlich, wenn jemand etwa eine OpenOffice-CD für
> > 20 EUR statt 0,20 EUR vertreibt. Aber das hält sich doch nicht lange.
> 
> Wenn es nur 20 EUR wären! Üblich sind 96 EUR, zahlbar für zwei Jahre
> im voraus. Das soll recht profitabel sein.

Ja, aber nicht wegen OpenOffice an sich. (siehe unten)

> > Und selbst wenn, dann doch bitte mit den _richtigen_ Werkzeugen, also
> > Meldung beim Verbraucherschutz, Anzeige wegen Betruges (falls einer
> > vorliegt) oder Anzeige wegen unlauterem Wettbewerb (falls überhaupt
> > einer vorliegt). Das Urheberrecht ist kein geeignetes Werkzeug, um
> > das auszufechten.
> 
> Niemand ist bislang erfolgreich gegen diese Anbieter vorgegangen.
> Vermutlich ist deren Geschäftsmodell schlicht legal.

Ja, das schätze ich auch. Aber was ist so schlimm daran? Wiegesagt,
es wird auch Zuckerwasser (oder sogar bloßes Wasser) überteuert
verkauft. Sollten die Wasserwerke dagegen vorgehen?

Zur Begründung der Analogie: Wasser ist für uns so gut wie kostenlos.
Wenn man sich bei jemandem eine Flasche Wasser abfüllt, würde man
niemals den Satz erwarten: "Das bezahlst du mir aber!"  Okay, man hat
natürlich eine Wasserrechnung im Monat, aber das ist eher vergleichbar
mit dem Internetanschluss, den man bezahlt, um OpenOffice herunterladen
zu können.

In dieses Wasser schütten Leute Zucker hinein und verkaufen das
deutlich über dem Wasser- und Zuckerwert, als Heilmittel oder
ähnliches.

Sollten die Wasserwerke deshalb die kommerzielle Verwendung ihres
Wassers untersagen? Bzw. nur durch einen extra Aufschlag von 10 EUR
pro Liter? Gewisse Leute dürften selbst dann noch einen Profit heraus
holen, aber der breite Getränkemarkt würde verschwinden. Das wäre
ziemlich schade. Und vollkommen sinnlos.

Diese Annahme, "da macht jemand Geld mit _meinem_ Produkt", die sollte
man sehr genau überdenken. Womit wird hier wirklich Geld gemacht?

Wenn es wirklich um das Produkt ginge, könnten die OpenOffice-Leute
doch einfach selbst OpenOffice-CDs für 80 EUR (billiger als die 96 EUR
der Konkurrenz) auf den Markt werfen. Das Geld können sie sicher sinnvoll
verwenden. Warum machen sie es nicht? Weil es nicht funktioniert.

Egal ob überteuertes Zuckerwasser, überteuerte Freie Software oder
überteuerte freie Grafiken: Will man daraus Profit schlagen, muss man
einen sehr großen Haufen Idioten kennen. Und man muss wissen, wie
man diese erreicht. Diese "Kundenliste" ist das eigentlich Wertvolle,
was den 2-3stelligen Profit je Stück ermöglicht. Nicht das kostenlose
bzw. extrem preiswert erhältliche Zeug, das sie denen verkaufen.


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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