OpenERP Webclient proprietär

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Mo Okt 11 05:56:48 UTC 2010


Hallo,

On Sat, Oct 09, 2010 at 07:52:05AM +0200, Florian Weimer wrote:

> > Das grenzt sich ab zu der gängigen Anforderung, dass der Nutzer an
> > geeigneter Stelle zu erfahren habe, wer die exklusiven
> > Nutzungsrechte an der Software hat und so weiter. Das liesse sich
> > immer an eine praktische Stelle setzen, z.B. den "Über" Dialog, die
> > begleitende Dokumentation (bei eingebetteter Software) usw.
> 
> Die GPL (mindestens seit Version 2) erfordert, daß diese Hinweise beim
> Programmstart erscheinen und auch dort nicht entfernt werden. Der
> "Über"-Dialog ist nicht ausreichend.

Konkret lautet die Diesbezügliche Klausel:

   c) If the modified program normally reads commands interactively when
   run, you must cause it, when started running for such interactive use
   in the most ordinary way, to print or display an announcement
   including an appropriate copyright notice and a notice that there is
   no warranty (or else, saying that you provide a warranty) and that
   users may redistribute the program under these conditions, and
   telling the user how to view a copy of this License.

Der Zwang zur Anzeige beim Programmstart gilt also ausdrücklich nur in
bestimmten Situationen; und die Art, wie die Anzeige konkret erfolgen
muss, wird auch nicht festgelegt. Daher werden mögliche Anwendungsfälle
nicht wirklich eingeschränkt; es ist höchstens etwas nervig... Ganz
anders als bei der bedingungslosen OpenERP-Klausel.

Nichtsdestotrotz wurde es übrigens bei der GPL als unnötige
Einschränkung erkannt, und v3 ist in dieser Hinsicht weniger streng:

   An interactive user interface displays "Appropriate Legal Notices" to
   the extent that it includes a convenient and prominently visible
   feature that (1) displays an appropriate copyright notice, and (2)
   tells the user that there is no warranty for the work (except to the
   extent that warranties are provided), that licensees may convey the
   work under this License, and how to view a copy of this License. If
   the interface presents a list of user commands or options, such as a
   menu, a prominent item in the list meets this criterion.

Hier wird also ein "About"-Dialog explizit als ausreichend beschrieben.

>     b) Requiring preservation of specified reasonable legal notices or
>     author attributions in that material or in the Appropriate Legal
>     Notices displayed by works containing it; or

Hier steht folglich nur, dass Klauseln hinzugefügt werden können, die
innerhalb des Quellcodes/der Dokumentation/des About-Dialog ein
Beibehalten bestimmter Passagen erfordern -- sofern es sich bei diesen
um *angemessene* Rechtshinweise oder Hinweise zur Urheberschaft handelt.
(Was genau "angemessen" ist, bietet natürlich gewissen
Interpretationsspielraum...) Es steht nirgends, dass zusätzliche
Klauseln bestimmte Anzeigen über den About-Dialog hinaus erzwingen
dürfen.

> Ansonsten enthält die Affero GPL wesentlich weitergehende
> Beschränkungen für Änderungen und vor allem die Konfigurationen, in
> denen die betroffene Software eingesetzt werden kann. Sie gilt dennoch
> als freie Software.

Die ursprüngliche Affero GPL (v1) hat genau eine zusätzliche Klausel,
die bei Client-/Server-Programmen das Bereitstellen des Quellcodes auf
eine bestimmte Weise fordert. Ich bin nicht überzeugt, dass das
"weitergehende Beschränkungen" sind... Auch wenn ich Dir grundsätzlich
Recht gebe, dass die Klausel unausgegoren ist, und unnötige
Einschränkungen verursacht. Die GNU AGPLv3 ist hier erheblich flexibler.

> (Die Kompatibilität mit der Affero GPL ist im übrigen ein Grund, warum
> die GPL Version 3 aus meiner Sicht nur ein schwaches Copyleft bietet.)

Ich sehe nicht, wie die Kompatibilität mit AGPLv3 das Copyleft the GPLv3
schwächt?...

-antrik-



Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de