OpenERP Webclient proprietär

Florian Weimer fw at deneb.enyo.de
Sa Okt 9 05:52:05 UTC 2010


* Bernhard Reiter:

> Das grenzt sich ab zu der gängigen Anforderung, dass der Nutzer an geeigneter
> Stelle zu erfahren habe, wer die exklusiven Nutzungsrechte an der Software hat
> und so weiter. Das liesse sich immer an eine praktische Stelle setzen, z.B. 
> den "Über" Dialog, die begleitende Dokumentation (bei eingebetteter Software) 
> usw.

Die GPL (mindestens seit Version 2) erfordert, daß diese Hinweise beim
Programmstart erscheinen und auch dort nicht entfernt werden. Der
"Über"-Dialog ist nicht ausreichend.

In der GPL Version 3 findet sich zu dem das hier:

|    b) Requiring preservation of specified reasonable legal notices or
|    author attributions in that material or in the Appropriate Legal
|    Notices displayed by works containing it; or

(Auch die namentliche Nennung der Autoren kann laut GPL Version 3
gefordert werden, was sich hierzulande sowieso nicht verbieten läßt.
Die CC-Problematik ist anders und bezieht sich, je nach Version, auf
die Rückrufmöglichkeit und weitere Punkte.)

Ansonsten enthält die Affero GPL wesentlich weitergehende
Beschränkungen für Änderungen und vor allem die Konfigurationen, in
denen die betroffene Software eingesetzt werden kann. Sie gilt dennoch
als freie Software.

Deine Kritk mag berechtigt sein, es gibt aber offenbar viele, die dies
anders sehen.

(Die Kompatibilität mit der Affero GPL ist im übrigen ein Grund, warum
die GPL Version 3 aus meiner Sicht nur ein schwaches Copyleft bietet.)



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