Interessanter Blog-Eintrag "Elster und Freie Software"

Werner Koch wk at gnupg.org
Di Jan 19 21:08:51 UTC 2010


On Mon, 18 Jan 2010 20:36, fw at deneb.enyo.de said:

>>   [...] Das Prinzip der althergebrachten Kontrollmitteilungen kann
>>   auch elektronisch implementiert werden.
>
> Hat man das nicht gerade mit ELENA versucht?

Nein.  Ich meinte Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern.

> (Früher war übrigens der Arbeitnehmer Mittelsmann, und es soll
> mitunter vorgekommen sein, daß die Formulare auf dem Transportweg
> wundersamen Wandlungen erlagen.)

Kann sein; das passiert aber mit allen Arten von Dokumenten.  ELENA wird
ja als Datenschutz verkauft: Dadurch das der Arbeitgeber regelmäßig die
Daten des Arbeitgebers versendet, kann es ihm nicht mehr auffallen, wenn
der Arbeitnehmer mal Wohngeld beantragt.  Das ist zu begrüßen.

In einem vernünftigen System würden die Daten aber mit dem Public Key
des Arbeitnehmers verschlüsselt und dann irgendwo zentral gespeichert.
Die Anhänger der qualifizierten Signatur können das dann vorher (evtl in
diesem Fall auch nachher) noch signieren ;-).

Will dieser nun Wohngeld beantragen, so nimmt er seine Smartcard (die
braucht man bei ELENA ja dann wohl auch), geht zum Amt (oder wie auch
immer diese Stelle gerade heisst), setzt sich an ein dort aufgestelltes
autarkes System, schiebt seine Karte ein, wählt aus, welche der Daten er
für den Antrag benötigt und welcher Sachbearbeiter zuständig ist.  Das
System entschlüsselt nun seine Datensätze, wählt die notwendigen Daten
aus, signiert diese mit einem lokalen Signaturschlüssel und schreibt sie
auf einen USB Stick oder sendet sie an den Sachbearbeiter.

Oh und wenn er seine Smartcard verliert, dann muss er eben mal zur
Personalabteilung und diese bitten, seine Smartcard auszutauschen und
die Daten nochmal verschlüsselt zu speichern.

Damit haben wir das System dezentralisiert und die Hoheit über die Daten
bleibt beim Bürger.  Data Warehousing wird damit viel schwieriger.


Salam-Shalom,

   Werner


-- 
Die Gedanken sind frei.  Ausnahmen regelt ein Bundesgesetz.




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