Fwd: OpenSource-Strategien

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Dez 2 13:23:03 UTC 2010


Matthias Kirschner schrieb:
> Hallo Michael,
> 
> * RA Stehmann <anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de> [2010-12-02 10:27:37 +0100]:
> 
>> 1. Warum wir von Freier Software sprechen und nicht von von "Open Source
>> Software" ist hinlänglich bekannt.
>>
>> Die durch die Lizenz dem Lizenznehmer eingeräumten Freiheiten
>> entscheiden, ob ein Programm Freie Software ist. 
> 
> Das würde ich nicht ganz so eng sehen. Manchmal gibt es Software, die
> zwar eine Freie-Software-Lizenz hat, für den Anwender ist es aber
> teilweise keine Freie Software mehr.
> 
> Z.B. kann es sein, dass ein Webmailer komplett unter GPL steht. Der
> Anwender, der den Webmailer benutzt hat aber nichts von den Freiheiten,
> sondern nur der Anbieter der Software. In dem Fall ist es für den
> Anweder keine Freie Software. Wichtig ist, dass der Anwender die
> Software für jeden Zweck verwenden, verstehen, verbreiten und verbessern
> darf.
> 
Das ist ein weites Feld und schwierig dazu. Versuchen wir es einmal mit
Beispielen:

Mein Hoster (oder ich selbst) benutzen als Webserver den Apachen. Der
ist Freie Software; der Leser oder Betrachter der Webseiten hat jedoch
keine Möglichkeit "meinen" Apachen zu verändern. Ist der Apache für den
Leser oder Betrachter dadurch keine Freie Software? Wie ist dies bei
einem Shopsystem für den Kaufinteressierten?

Nächstes Beispiel: Ein Unternehmen setzt OpenOffice.org ein
(LGPL-lizensiert). Es verbietet jedoch seinen Angestellten neuere,
ältere oder veränderte Versionen von OpenOffice.org auf den
Firmenrechnern zu installieren. Ist OpenOffice.org damit in diesem
Unternehmen keine Freie Software mehr? Darf eine Freie-Software-Lizenz
umgekehrt fordern, dass der Unternehmer seinen Angestellten die Änderung
der im Unternehmen eingesetzten Software erlauben _muss_?

Ist der Begriff der Freien Software somit relativ je nach dem, welche
Befugnisse, Rechte oder Möglichkeiten jemand auf einer bestimmten
Hardware oder in einer bestimmten Situation hat?

Im Extremfall: Ist GNU/Hurd unfrei, weil ich es nicht auf dem Rechner
meines Nachbarn installieren darf, der gesagt hat, ich solle die Finger
von seinem Rechner lassen?

Oder ist OpenOffice.org unfrei, weil der Staat mich bestraft, wenn ich
Erpresserbriefe damit schreibe?

Ich bin der Meinung, dass man, um einen klaren Begriff zu haben, allein
auf die Lizenz abstellen sollte. Es kommt allein darauf an, was diese
den Lizenznehmern erlaubt, und nicht darauf, was diesen aus anderen
Gründen erlaubt oder verboten oder nicht möglich ist.

Sonst müssten wir Klausel fordern, die weit über ein Copy-Left
hinausgehen und die die Verwendungsmöglichkeiten der Software wieder
einschränken.

Gruß
Michael



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