Lenovo-Windows-Refund, fertige Text-Vorlage
Johannes Näder
johannesnaeder at gawab.com
Mi Sep 9 16:47:19 UTC 2009
Hallo zusammen,
ich habe aus Micus Argumenten für einen Lenovo-Windows-Refund vom 19.8.2009
[a] und Volkers Verbesserungsvorschläge dazu [b] ein fertiges Refund-
Anschreiben an Lenovo erstellt, das ich euch nicht vorenthalten möchte -
vielleicht erleichtert es ja dem einen oder anderen Lenovo-Käufer den Schritt,
sich trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten an den Konzern zu wenden, um die
Lizenz zurückzugeben. In leicht abgewandelter Form kann es natürlich auch an
andere Notebook-Hersteller versendet werden.
Lenovo hat vor der Änderung seiner Refund-Politik 30€ pro Windows-Lizenz
rückerstattet.
Beigelegt werden muss das ausgefüllte Lenovo-Refund-Formular (das ich aus
Netiquette-Gründen jetzt nicht einfach als Anhang über diese Liste jagen will
- bei Interesse bitte PM) sowie eine datierte Rechnungskopie, aus der die
Seriennummer hervorgeht. Außerdem muss natürlich der Lizenzaufkleber
mitgeschickt werden.
Beste Grüße
Johannes Näder
[a] <200908191404.16108.micuintus at gmx.de>
[b] <20090819142805.GF13884 at flap>
+ + + + +
Lenovo Deutschland GmbH
Gropiusplatz 10
70563 Stuttgart
Rückgabe einer Windows-Lizenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich die am [DATUM] gemeinsam mit einem Lenovo-Notebook
erworbene Windows-Lizenz gemäß des End User License Agreement (EULA) von
Microsoft Windows zurückgeben.
Das EULA von Windows gewährt mir das Recht, beim Hersteller des Produkts, mit
dem ich die Lizenz erworben habe, den Preis für die Windows-Lizenz
zurückerstattet zu bekommen, falls die mitgelieferte Windows-Lizenz beim Start
nicht aktiviert und registriert wurde und das EULA nicht akzeptiert worden
ist. Ich habe der EULA nicht zugestimmt, da sie zahlreiche für mich
inakzeptable Punkte enthält, beispielsweise:
- Die Aktivierung der Software sendet Hardware-Informationen an Microsoft
(Punkt 2 des EULA).
- „Internetbasierte Dienste“ wie das „Windows-Updatefeature“ können von
Microsoft jederzeit gesperrt werden (Punkt 7 des EULA). Dadurch existiert de
facto kein Recht auf Security-Updates.
Ich entschied mich stattdessen für das Konkurrenz-Produkt Ubuntu, da dieses
eine bessere Qualität aufweist und ein verbraucherfreundlicheres EULA hat.
Sie haben anderen Lenovo-Kunden in der Vergangenheit die Rückgabe der Windows-
Lizenz verweigert mit der Verweis, dass es sich bei dem mit dem Gerät
erworbenen Windows-Betriebssystem um einen "integrativen Bestandteil" des
Produkts handle und man die Windows-Lizenz nur mit dem gesamten Produkt
zurückgeben kann.
Diese Auffassung ist aus den folgenden Gründen nicht zutreffend:
- Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an
ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht
zulässig. [1]
- Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen
Betriebssystemen (u.a. Ubuntu) produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte
laufen mit Ubuntu (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz hervorragend.
- Jedoch lässt sich das vorliegende Notebook nicht ohne Windows-Lizenz oder
ganz ohne Betriebssystem erwerben.
Mir sind desweiteren mehrere Fälle bekannt, in denen Sie erfolgreich mit dem
von mir verwendeten Formular Windows-Lizenzen zurückerstattet haben.
Ich bitte Sie deshalb, mir die Kosten für die Windows-Lizenz zurückzuerstatten
und die erworbene Windows-Lizenz einzeln zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
[1] Vgl. dazu das Urteil des BGH I ZR 244/97 vom 6. Juli 2000
(http://tiny.cc/IZR24497 sowie http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm).
Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de