"freie Software" & "Open Source" @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Di Sep 1 00:22:27 UTC 2009


walter harms <wharms at bfs.de> schrieb:
> Volker Grabsch schrieb:
> > Oder andersrum: Wieso sollte der "körperliche Zustand" überhaupt
> > einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
> > hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
> > richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
> > richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.
> 
> Wann ist der "Erschaffungs-Zeitpunkt" ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?,
> nach Abgabe beim Verlag ?)
> Lieber die Diskussion vermeiden und "Tod" hinschrieben.

Du konstruierst hier ein Problem, das es gar nicht gibt. Da könntest
du genausogut fragen, ab wann das Urheberrecht überhaupt gilt. Und
diese Frage ist längst eindeutig geklärt: In dem Moment, in dem
das Werk erschaffen wurde. Also bildlich gesprochen, sobald der
Autor den Stift absetzt bzw. den Absatz zuende getippt hat.

Das erste Manuskript ist genauso geschützt wie die vom Verlag
überarbeitete erste Auflage. Es sind zwei unterschiedliche Dinge,
die jeweils von Beginn ihrer materiellen Existenz an vom Urheberrecht
geschützt sind.

In der Praxis wird es vermutlich darum gehen, wann das Werk zuerst
bekannt wurde. Denn niemand wird dem Autor nachweisen können, dass
das Werk schon früher existierte. Und der wäre ja schön blöd, zu
behaupten, das Werk existiere schon seit Jahren in der Schublade.
Allerdings sehe ich darin auch kein Problem.

Im Gegenteil, ein Problem sähe ich eher, wenn man *ab der Veröffentlichung*
die Zeit zählen würde. Dann hätte man nämlich ähnliche Phänomene
wie bei noch nicht angemeldeten Patenten, wo die Leute das schon
vorher herumzeigen, aber nur wenn die Anwesenden einen NDA unter-
zeichnen. Um derlei Ausartungen beim Urheberrecht zu verhindern,
wäre ich für den Zeitpunkt der Erschaffung statt dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung. Das läuft letztlich aufs Gleiche hinaus,
aber ohne die unschönen Seiteneffekte, wie man sie vom Patentrecht
kennt.

> > Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert
> > wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die
> > Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso
> > wünschenswerter!
> > 
> ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem
> mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch.
> Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import zu verhinden,
> ist das Missbrauch.

Kann es sein, dass du hier Patentrecht mit Urheberrecht durch-
einander bringst? Ich kann dein Beispiel nämlich beim besten
Willen nicht auf das Urheberrecht übertragen.

> Und hat schon mal jemand daran gedacht eine Art Ablaufdatum einzubauen ?
> So weit ich weis gibt es das in den USA, damit ist die Registrierung billiger muss aber
> nach X Jahren wiederholt werden.

Was für eine Registrierung? Die gibt es bei Patenten, aber sicher
nicht im Urheberrecht. Das Urheberrecht gilt immer, für jedes Werk,
ohne dass der Autor irgendwas bei irgendwem registrieren könnte.
Eine Registrierung war ganz früher in den USA mal nötig, wurde aber
schon lange abgeschafft.

> Man lässt sein Werk registieren, bekommt eine "Lizenz" und muss diese nach X Jahren erneuern
> wenn nicht wird das Werk "gemeinfrei" und erledigt.

Die Wirksamkeit des Urheberrechts an eine Registrierung zu koppeln,
das hat sich historisch nicht bewährt. Ich sehe keinen Sinn darin,
diesen Unsinn wieder einzuführen, vorallem nicht in Hinblick auf den
dringend nötigen Bürokratie-Abbau.

> Ob der Lizenzinhaber nun eine Gemeinschaft
> oder ein einzelner ist, ist dabei egal. Der Aufwand hält sich in Grenzen und wenn digital kann
> es sogar die Deutsche Bibliothek entlasten.

Der Aufwand, jedes Werk, das heute dem Urheberrecht untersteht, zu
registrieren, wäre enorm. Sowohl für die Autoren als auch für die
Behörden. Mag sein, dass es Bibliotheken entlastet, aber um welchen
Preis? Es wäre eine neue Behörde, die elendig viele Steuergelder
frisst ... Dass sich der Aufwand in Grenzen halten würde, glaube
ich ganz und gar nicht.

> (Ein bischen wie bei dem anderen ungeliebten Thema: Patente)

Ja, ein schönes abschreckendes Beispiel. Möchtest du so etwas wie
das europäische Patentamt auch fürs Urheberrecht? *schauder*

> Den Anschluß ans Urheberrecht muß man noch diskutieren aber die Verwertungsseite wäre geklärt.

Die kann und sollte man ohne solch ein Bürokratie-Monster klären.


Gruß,

    Volker

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Volker Grabsch
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