Gestern auf KiKa: Urheberrecht
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Do Apr 30 10:43:48 UTC 2009
Am Mittwoch, dem 29. Apr 2009 schrieb Torsten Grote:
> > Meist wird "geistiges Eigentum" als Sammelbegriff für Urheberrecht
> > und Patentrecht benutzt.
>
> ...und Markenrecht ;)
seltener
> >> "Auch, wenn du in deinem Film ein Gedicht, ein Buch oder einen anderen
> >> Film nacherzählst, gilt das Urheberrecht! Irgendjemand hat sich die
> >> Geschichten ausgedacht und die Filme gemacht und deshalb darfst du sie
> >> nicht einfach verwenden."
> >
> > Wo genau ist hier der faktische Fehler?
>
> Ich bin kein Urheberrechtsanwalt, aber ich nahm bisher an, dass
> Nacherzaehlungen neue Werke mit eigener schoepferischen Tiefe und somit
> erlaubt sind. Liege ich hier falsch?
Meines Wissens nach gelten Nacherzählungen als abgeleitete Werke.
Das gilt rein juristisch sogar für neue Geschichten, die auf anderen
Geschichten aufbauen ("Fanfiction").
Fanfiction wird aber (zum Glück) oft geduldet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fanfiction
IANAL: Ich bin kein Jurist
--
AKFoerster
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