Gestern auf KiKa: Urheberrecht

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Mo Apr 27 09:32:25 UTC 2009


Arnulf Pelzer <arnulf.pelzer at gmail.com> schrieb:
> auf KiKa kam gestern ein Bericht über das Urheberecht und das
> sogenannte "Geistige Eigentum"

Allein diese Wortwahl macht klar, welche politische Färbung
der Artikel tragen wird. Es werden hier Parallelen zum
Eigentumsrecht suggeriert, die in Wirklichkeit nicht vorhanden
sind - aus gutem Grund.

> Ist der faktisch richtig oder brauchen die Nachhilfe?
> 
> http://www.kika.de/fernsehen/a_z/t/trickboxx/fahrplan/2009/0426_copyright/index.shtml
> 
> Ich persönlich empfinde ihn als gezielte Fehlinformation. Aber das
> kann man ja mit Kindern machen!

In dem Artikel wird nicht klar unterschieden zwischen bloßen
vagen Ideen, gut ausgearbeiteten Ideen und technische umgesetzte
Ideen.

Bloße Ideen werden nicht durch das Urheberrecht geschützt. UDIAGS.
Geschützt sind lediglich die daraus resultierenden Werke. Der
Text betont die ganze Zeit über die "eigene Idee", dabei geht es
eigentlich um die "eigene Umsetzung".

Das Urheberrecht schützt nicht den spontanen Einfall einer
genialen Roman-Handlung. Nein, es schützt den Prozess des
Aufschreibens und der literarischen Gestaltung des Romans.

Auch fehlt der Hinweis darauf, dass das Kopieren von DVDs
nicht generell illegal ist, sondern lediglich die Erlaubnis
der Urheber benötigt. Erst im Nachhinein wird klar, dass
von (kommerziellen) Kinofilmen die Rede ist - wo man solch
eine Erlaubnis tatsächlich kaum erhalten wird.

Ein ähnlicher Hinweis fehlt beim "Abschreiben". Das Wiederverwenden
fremder Texte an sich ist nichts Schlimmes, eher im Gegenteil. So
funktioniert freie Software! Nur muss es mit der Erlaubnis des
Urhebers geschehen. Und hier merkt man auch, wie der Vergleich
zum Abschreiben im Schulunterricht hinkt, wo ja jedes Abschreiben
unrecht ist, egal ob der andere Schüler mit der Abschrift
einverstanden war oder nicht.

Anders gesagt: Beim Abschreiben in der Schule geht es gar nicht
um das Urheberrecht! Die Wortwahl suggeriert Parallelen, die so
nicht vorhanden sind.

Der Text ist auf jeden Fall gezielt einseitig gehalten. Ob man
das jedoch gleich "gezielte Fehlinformation" nennen kann, weiß
ich nicht.


Gruß,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
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