Frage zur Dual lizensierung von Software

micu micuintus at gmx.de
Di Okt 21 11:08:06 UTC 2008


Hallo Marc,

> nach jahrelangem Ringen, haben  wir uns nun entschlossen ein
> Softwareprojekt als "Opensourceprojekt" zu realisieren.
> <http://dev.let.de/> 

sehr schön und löblich, dass ihr den Pool freier Software weiter füttern 
wollt! 


> Wir würden gerne eine Lizenz nutzen, welche es uns erlaubt
> "non commercial" Nutzung als "free" software anzubieten
> und bei "commercial use" Geld zu verlangen.

Nun ja, sowohl nach der Definition der FSF(E) als auch nach der Definition der 
OSI ist eine Software nur dann freie Software bzw. "Open Source", wenn sie 
einer Lizenz unterliegt, die auch die kommerzielle Nutzung mit einschließt:

	Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen. 
	<http://www.fsfe.de/documents/freesoftware.de.html>

	bzw. 

	6. No Discrimination Against Fields of Endeavor
	<http://opensource.org/docs/osd>

Gewährt eine Lizenz die restlichen drei Freiheiten, schließt aber die 
kommerzielle Verwendung des Programms aus, so ist die dieser Lizenz 
unterliegende Software als "semi-frei" zu bezeichnen.
<http://www.gnu.org/philosophy/categories.html#semi-freeSoftware>


Vielleicht meinst du mit "commercial use" aber, dass ihr es Dritten gegen 
Zahlung einer Gebühr erlauben wollt, eure Software in ein proprietäres 
Produkt von ihnen einfließen zu lassen?

Eine solche Dual- oder Mehrfachlizensierung ist immer möglich, falls

	a) alle, die ein Copyright an der Software halten, dem zustimmen und
	b) die zusätzliche Lizenz nur ein einfaches und kein auschließliches 
	   Nutzungsrecht an der Software einräumt. Schließlich würde sich ein 
           auschließliches Nutzungsrecht ja mit einer parallelen 
           (FOSS-)Lizensierung widersprechen.

Sie ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn die freie Lizenz ein Copyleft 
beinhaltet, da man z.B. BSD-lizensierte Software stets ohne zusätzliche 
Erlaubnis einfach auch unter eine andere --- ggf. eben auch proprietäre --- 
Lizenz stellen darf.
<http://de.wikipedia.org/wiki/Copyleft>
<http://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz>

> Gibt es da irgenwelche Dokumente die ein ähnliches Szenario
> beschreiben ?

Dazu gibt es einiges --- siehe z.B.:

* <http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrfachlizenzierung>
* <http://www.linux-magazin.de/heft_abo/ausgaben/2001/01/einmal_gpl_immer_gpl>

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. 

Beste Grüße, micu
-- 
GnuPG:		https://www1.inf.tu-dresden.de/~s3418892/micuintus.asc
Fingerprint:	1A15 A480 1F8B 07F6 9D12 3426 CEFE 7455 E4CB 4E80

<<</>>

https://wiki.c3d2.de/Benutzer:Micuintus
https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Benutzer:Micuintus
_______________________________________________
fsfe-de mailing list
fsfe-de at fsfeurope.org
https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de



Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de