Header-only libs und LGPLv3

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So Dez 14 00:42:00 UTC 2008


Hallo Liste,

ich habe eine Frage bzgl. der Auslegung der LPGL bzgl. "header-only" 
Bibliotheken.
Bin ich damit hier richtig, oder sollte ich mich damit an eine andere 
Liste wenden ?

Falls hier der richtige Ort für rechtliche Fragen ist:

§3 der LPGL kümmert sich explizit um Material aus Header-Dateien und §4 
um "Kombinierte Werke".

Ist es korrekt zu behaupten:

Header in seinen Anwendungscode einzubinden, also  "Objekt-Code, der 
Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält" zu erzeugen, stellt 
kein kombinieren oder linken im Sinne der LGPL dar und deswegen ist §4 
nicht anzuwenden.

Oder anders ausgedruckt:
Ich verstehe, dass es bei Header-Only Bibliotheken nicht möglich ist 
$4.d.0 oder $4.d.1 zu erfüllen, ohne (zumindest einen Teil) des 
Anwendungsquelltextes frei verfügbar zu machen. Ist dies korrekt?
Wenn ja, müsste m.E. $4 in dieser Situation praktisch irrelevant.
Ich habe aber leider in der Lizenz keinen expliziten Ausschluss von $4 
für header-only Bibliotheken gefunden.

Meine Frage ist also:
Welche Paragrafen der LGPLv3 sind von Standpunkt der FSF auf header-only 
Bibliotheken anzuwenden und welche nicht?

Vielen Dank im Voraus

Frank

P.S.:
Mein Rechtsverständnis erlaubt es mir nicht, mir unmögliche zu erfüllen 
scheinende Forderungen zu ignorieren. Vielleicht liege ich bereits damit 
falsch :-)





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