Frage zum Begriff der Freien Software

Christian Selig christian.selig at bnv-bamberg.de
Di Jan 31 09:59:03 UTC 2006


Tach Team!

ist die Antwort unten okay?

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Hi Sven!

Ich bin ehrenamtlicher Mitarbeiter der FSF Europe im deutschen Team. Deine
Fragen sind durchaus sehr ins Detail, ich versuche, bestmöglich zu antworten,
es kann aber sein, dass mich noch jemand mit mehr Erfahrung aus dem Team
korrigiert.

Quoting Sven Reumann <sreumann at community-org.de>:
> Nicht klar ist mir wie Freiheit Nr 2. und Nr. 4 zueinander stehen. Ist 2
> nicht
> eigentlich ueberfluessig,  weil nur eine schwaechere Form von 4 ? 2 und 4
> setzen jedenfalls  beide den Quelltext vorraus. Teilweise kann man ein
> Programm sicher studieren, wenn der Quelltext nicht vorliegt: Benchmarking,
> Deassemblieren etc., was ja von den meisten proprietaeren Lizenzen verboten
> wird. Ist das gemeint?

Jein. Zum einen ist schon das beliebige Zerlegen des Programmes mit allen
Mitteln der Kunst gemeint. Zum anderen, und ich denke, das war eher die
ursprüngliche Intention hinter Freiheit zwei, ist das Studium der Quellen, ohne
an ihnen etwas zu verändern, genauso wie ein Historiker oder
Politikwissenschaftler eben mit Quellen umgeht; plus natürlich das Anpassen zum
eigenen Zweck.

So ganz abzustreiten ist Dein Punkt nicht - Freiheiten zwei und vier könnte man
zusammenfassen. Das Studieren und Anpassen aber nochmal explizit neben das
Verbessern und Veröffentlichen zu stellen, ist durchaus sinnvoll.

Die Freiheit zwei schreibt auch die Erlaubnis des Veränderns zu eigenen Zwecken
vor, die Freiheit vier die Weitergabe von Verbesserungen. Das kann ein
Unterschied sein, der auch in der GPL und einigen anderen Lizenzen Freier
Software so festgehalten wird.

> An eigene Beduerfnisse anpassen scheint mir jedenfalls eine Form von
> Verbesserung zu sein. Was  fehlt ist das Recht die Verbesserungen zu
> veroefentlichen, also scheint 4 eine staerkere Form von 2 zu sein.

"Veränderung zu eigenen Zwecken" != "Verbesserungen weitergeben dürfen"

Ersteres ist oft nur für einen selbst interessant, zweiteres für viele Menschen.

> Waeren Programme die Freiheiten Nr1 und 3 haben, wo Verbesserungen aber nur
> in
> Patchform verbreitet werden duerfen d.h.  die Binaries und der urspruengliche
> Quelltext muessen unveraendert verbreitet werden, eigentlich frei im obigen
> Sinne. Ich denke ja.

Hier eine Korinthe: _*_   :-)
Theoretisch stimme ich Dir zu, praktisch gesehen -- überleg mal, was passieren
würde, wenn Linux (der Kernel!) in Version 0.0.1 vorliegen würde und Du Patches
für die letzten 13 Jahre einspielen müsstest...
Die FSF hat deswegen m.W. nach Lizenzen, die die Weitergabe von Verbesserungen
nur in Patch-Form erlauben, als unfrei klassifiziert. Nicht auf Basis der vier
Grundfreiheiten, sondern der Praktikabilität. Auf ein demokratisches System
übertragen wäre das so, als ob man mehrere hundert Formulare ausfüllen muss, um
wählen zu dürfen.

> Hm, da  faellt mir ein, was ist mit Programmen die zwar im kommerziellen
> Umfeld benutzt werden duerfen, die man aber nicht verkaufen darf.

Was meinst Du mit Verkaufen? Verkaufen von Datenträgern mit der Software?
Rechteübertragung? Lizenzierung?

Grüße,
  Christian Selig





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