Frage zum Begriff der Freien Software

Bernhard Reiter bernhard at intevation.de
Fr Feb 17 17:19:52 UTC 2006


Am 30. Jan 2006 um 14:27:10 schrieb Sven Reumann:

> 1.) Die Freiheit das Programm fuer jeden Zweck einzusetzen.
> 
> 2.) Die Freiheit die Funktionsweise des Programms zu studieren und an
>     eigene Beduerfnisse anzupassen.
> 
> 3.) Die Freiheit Kopien des  Programms weiterzuverbreiten.
> 
> 4.) Die Freiheit das Programm zu verbessern und die Verbesserungen oeffentlich 
> zu machen
> 
> Nicht klar ist mir wie Freiheit Nr 2. und Nr. 4 zueinander stehen.
> Ist 2 nicht eigentlich ueberfluessig,  weil nur eine schwaechere
> Form von 4 ? 

Meiner Ansicht nach sind Freiheit 2 und 4 beide notwendig,
da die eigenen Bedürfnisse unterschiedlich zu Verbesserungen
für den Nachbarn und eine Öffentlichkeit sein.

Es ist tatsächlich so, dass es jede Menge Software gibt, 
welche Freiheit 2 erlaubt, aber 4 nicht.
Sicherlich bedeutet Freiheit 2 auch, 
dass mit der Software experimentert und gelernt werden darf.
Das steht in 4 so nicht drin.

> 2 und 4 
> setzen jedenfalls  beide den Quelltext vorraus. Teilweise kann man ein 
> Programm sicher studieren, wenn der Quelltext nicht vorliegt: Benchmarking, 
> Deassemblieren etc., was ja von den meisten proprietaeren Lizenzen verboten 
> wird. Ist das gemeint?

Ja, auch, und dass der Quelltext in einer Form vorliegt,
der dieses Lernen auch ermöglicht.

> Waeren Programme die Freiheiten Nr1 und 3 haben, wo Verbesserungen
> aber nur in Patchform verbreitet werden duerfen d.h.  die Binaries
> und der urspruengliche Quelltext muessen unveraendert verbreitet
> werden, eigentlich frei im obigen Sinne. Ich denke ja. 

Das geht in den Grenzbereich.
Wenn es nur um Patches bei den Quellen geht, dann ist es wohl 
Freie Software. Bei Binaries sehe ich das nicht mehr ganz so,
hier ist das Recht anderen zu helfen (Freiheit 4) weit eingeschränkt.

> Hm, da  faellt mir ein, was ist mit Programmen die zwar im kommerziellen 
> Umfeld benutzt werden duerfen, die man aber nicht verkaufen darf.

Das Schlüsselwort ist "verkaufen".
Wenn Verkaufen bedeutet, auf eine CD packen und die Verkaufen oder
Dienstleistung anbieten, dann muss diese Freiheit erhalten bleiben,
damit es Freie Software ist.

Sollte "verkaufen" bedeuten proprietär zu Lizensieren:
Das darf ruhig durch die Lizenz aufgeschlossen werden, 
macht die GNU GPL ja auch.

Gruß,
	Bernhard
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