GPL/LGPL und creative commons Lizenzen

Thomas Templin templin at gnuwhv.de
Do Sep 23 02:50:53 UTC 2004


On Thursday 23 September 2004 00:08, Robert Schuster wrote:
> Hallo Liste,
> ich hoffe dieses Thema tauchte nicht schon einmal auf (zumindest fand
> ich nichts im Archiv). Und zwar würde ich gerne wissen, was es zu
> beachten gilt, wenn ich eine
> Software unter GPL bzw. LPGL schreibe (zB. Computerspiel) und dieses mit
> Musik, die unter einer creative commons Lizenz bereitsteht ausstatten
> will. Die Musik wird also nicht von mir oder einem Projektteilnehmer
> produziert.
Ich würde sagen das es da keine Probleme geben wird.

Die Creative Commons lizenz ist was die Freiheit der Weitergabe angeht da kein 
Hinderniss da sie soweit ich weiss keine Einschränkungen enthält. 
Der Unterschied der Creative Commons Lizenz zur GFDL ist eigentlich nur ein 
Punkt. Die GFDL erlaubt es sogenannte invariante Teile einer Dokumentation 
z.B. Umschlag und Titelseite festzulegen die invariant sind, also die nicht 
verändert werden dürfen. 

Der Grund für diese Eigenschaft, der Invarianz, in der GFDL entstand aus den 
im Verlags- und Publikationswesen seit langem üblichen Gepflogenheiten 
bestimmte Teile eines Dokumentes stärker zu schützen. Es ist aber ohne 
weiteres Möglich auf diesen stärkeren Schutz zu verzichten, nur muss dies 
explizit ausgewiesen werden. Wenn man so will ist dies eine Art opt-in 
Regelung der GFDL, der Schutz ist erst einmal hoch kann aber reduziert werden 
wenn der Autor dies möchte. 

Es spricht aber auch nichts dagegen Dokumentationen unter die GPL zu stellen 
was auch üblich ist. Du findest sehr viele Dokumentationen zu Freier Software 
die unter der GPL stehen und nicht unter der GFDL.

Ein verlinken sollte in deinem Fall eigentlich möglich sein. Die Frage hier 
wäre inwieweit die GPL oder die LGPL ihre Freiheit auf gelinkte Bestandteile 
eines Programmes weiter vererbt.
Ich wette das kann der Christian sicherlich genau beantworten.
@Christian, dein Einsatz. (-:

Wenn es in einem Programm die Möglichkeit gibt z.B. per Konfigurationsmenü ein 
Theme für die Musik aus zu wählen oder einzelne Musikstücke dann kann im 
Prinzip alles was in einem Musik Theme enthalten ist verwendet werden. 
In der Regel wird dies dann so realisiert, dass das jeweilige Programm beim 
Start in einem Ordner nach solchen Themes oder einzelnen Musik Dateien sucht 
und man sie im Konfigurations-Menü auswählen kann.

Du solltest so selbst dann aus dem Schneider sein wenn jemand dahergeht und 
Rechtlich geschützte Musik auf diesem Weg einbindet. Es verhält sich 
rechtlich in diesem Fall genauso wie beim abspielen eines rechtlich  
geschützten Musik Werkes in einem mp3 Player. Die Musik die gespielt wird ist 
in den seltensten Fällen fester Bestandteil des Players. (c:

Allerdings ich muss einschränkend sagen Lizenzrechtliche Fragen sind nicht 
meine erste Baustelle. Alles was Rechtlich verbindliche Ausagen angeht bin 
ich keine Autorität.

Tschüss,
Thomas
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