Behördensoftware und Gesetzeszwang - warum die ELSTER frei sein muß.

Frank Heckenbach frank at g-n-u.de
Do Nov 25 23:36:36 UTC 2004


c.gatzemeier at web.de schrieb:

> Hier der argumentative Teil, vielleicht sieht jemand noch Schwächen oder weiß
> noch etwas:

Nur ein paar sprachliche Kleinigkeiten, die das Lesen etwas
erschweren.

> Wie wird verhindert das Datenverarbeitungseinrichtungen in Abhängigkeit
> einzelner Unterhnehmen, Gruppen etc. kommen, sowie

sichergestellt, dass

> Sicherheit und Transparenz
> gewähleistet sind?

gewährleistet

> Die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz ist nötig
>  
> a) damit durch öffenliche Gelder nicht Lizenzansprüche für Einzelne aufgebaut 
> oder gefördert werden. Eine öffentliche Einrichtung, nach der Vergütung der 
> Leistung, also nicht selbst Nutzungseinschränkungen unterliegt oder diese 
> verbreitet.

Satzbau (oder Komma statt Punkt vor dem zweiten "Satz").

> b) damit die Erstelllung der Programme keine Subvention für Einzelne 
> darstellt. Eine öffentlich finanzierte Leistung also nicht einfach 
> privatisiert werden kann, ist eine sogenannte "Copyleft Lizenz" nötig.

Ebenso.

> auf Datenstöme zugegriffen wird und wie diese verarbeitet werden muß

Datenströme

> Bei
> erforderlichen öffentlich finanzierten Anpassungen oder Erweiterungen gilt 
> aber wieder das Einschränkungen der Freiheiten durch Dritte nicht akzeptabel 
> sind.

dass

> Das gegenwärtig noch überwiegend proprietäre Programme im Einsatz sind ändert 

Dito.

Frank

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Frank Heckenbach, frank at g-n-u.de
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