Behördensoftware und Gesetzeszwang - warum die ELSTER frei sein muß.
Frank Heckenbach
frank at g-n-u.de
Do Nov 25 23:36:36 UTC 2004
c.gatzemeier at web.de schrieb:
> Hier der argumentative Teil, vielleicht sieht jemand noch Schwächen oder weiß
> noch etwas:
Nur ein paar sprachliche Kleinigkeiten, die das Lesen etwas
erschweren.
> Wie wird verhindert das Datenverarbeitungseinrichtungen in Abhängigkeit
> einzelner Unterhnehmen, Gruppen etc. kommen, sowie
sichergestellt, dass
> Sicherheit und Transparenz
> gewähleistet sind?
gewährleistet
> Die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz ist nötig
>
> a) damit durch öffenliche Gelder nicht Lizenzansprüche für Einzelne aufgebaut
> oder gefördert werden. Eine öffentliche Einrichtung, nach der Vergütung der
> Leistung, also nicht selbst Nutzungseinschränkungen unterliegt oder diese
> verbreitet.
Satzbau (oder Komma statt Punkt vor dem zweiten "Satz").
> b) damit die Erstelllung der Programme keine Subvention für Einzelne
> darstellt. Eine öffentlich finanzierte Leistung also nicht einfach
> privatisiert werden kann, ist eine sogenannte "Copyleft Lizenz" nötig.
Ebenso.
> auf Datenstöme zugegriffen wird und wie diese verarbeitet werden muß
Datenströme
> Bei
> erforderlichen öffentlich finanzierten Anpassungen oder Erweiterungen gilt
> aber wieder das Einschränkungen der Freiheiten durch Dritte nicht akzeptabel
> sind.
dass
> Das gegenwärtig noch überwiegend proprietäre Programme im Einsatz sind ändert
Dito.
Frank
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Frank Heckenbach, frank at g-n-u.de
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