Werkvertrag

Christian Selig christian.selig at bnv-bamberg.de
Mo Mär 29 17:01:24 UTC 2004


Hi Benni,

Zitat von Benni Baermann <benni at obda.de>:
> Ich hab hier grad einen Werkvertrag liegen, da steht eine Klausel
> drinnen: "Mit der Erfüllung des Auftrages geht das ausschließliche
> Nutzungsrecht der Arbeitsergebnisse aus dem Vertragsgegenstand auf die
> Auftraggeberin über."
> 
> Nun. Soweit ist das sicherlich ganz üblich. Das Problem - so es denn
> eines ist, tritt in dem Moment auf, wenn im Auftrag evntl. Die
> Erstellung oder Modifizierung Freier Software vorgesehen und erwünscht
> ist. Dann geht das doch so nicht mehr, oder? Was tun? Hattet ihr
> schonmal ähnliche Fälle?

Ich denke schon, dass das "geht". Juristisch ist es unschön, im Streitfall 
wäre aber die Entscheidung wohl recht klar, nämlich dass für den vorliegenden 
Fall die Klausel ungültig ist und normale Bestimmungen greifen, nämlich dass 
das Urheberrecht Deines ist und Du Dich an die GPL zu halten hast.

Ich finde ohnehin, wer sich der Tatsache bewusst ist, dass er in der Zukunft 
mal an Freier Software arbeiten wird, der sollte ohnehin für Freie Software 
eine zusätzliche Klausel einfügen.

Grüße,
  Christian

PS: IANAL, wilde Spekulationen inbegriffen.





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