Werkvertrag

Benni Baermann benni at obda.de
Mo Mär 29 11:13:29 UTC 2004


Hallo!

Ich hab hier grad einen Werkvertrag liegen, da steht eine Klausel
drinnen: "Mit der Erfüllung des Auftrages geht das ausschließliche
Nutzungsrecht der Arbeitsergebnisse aus dem Vertragsgegenstand auf die
Auftraggeberin über."

Nun. Soweit ist das sicherlich ganz üblich. Das Problem - so es denn
eines ist, tritt in dem Moment auf, wenn im Auftrag evntl. Die
Erstellung oder Modifizierung Freier Software vorgesehen und erwünscht
ist. Dann geht das doch so nicht mehr, oder? Was tun? Hattet ihr
schonmal ähnliche Fälle?

Grüße, Benni
-- 
http://www.aymargeddon.de






Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de