Softwarelizenzen sind Verträge

Bernhard Reiter bernhard at intevation.de
Fr Mär 28 10:43:58 UTC 2003


On Thu, Mar 27, 2003 at 07:56:29PM +0100, Till Jaeger wrote:
Auf _meine_ unpräzisen Ausführungen:

> > Das vergleicht man mit der Schenkung wegen der Haftung.
> > Genau ist das nicht.
> > Eine Nutzungsüberlassung ist eben kein individueller Vertrag. :)

> Anders als wohl in den USA ist auch bei uns jede Lizenzierung ein Vertrag.

Danke für die klare Darlegung der deutschen Verhältnisse,
mir war es nur für die USA bekannt.

> Es ist allerdings zwischen den folgenden Vertragsverhältnissen zu
> unterscheiden:
> 
> 1. GPL
> Die GPL erzeugt zwischen allen Urhebern (bzw. Rechteinhabern) des ihr
> unterstellten Programms Lizenzverträge (=Einräumung von Nutzungsrechten) mit
> demjenigen, der diese Software nutzen will (d.h. verbreiten, kopieren etc.).

> 2. Download
> Durch den kostenlosen Download wird die Software selbst verschenkt, also ein
> eigener Vertrag geschlossen. 

Interessieren würde mich noch:
In wie weit war diese Rechtsauffassung hier umstritten,
bzw. wann hat sie sich so herausgebildet?

	Bernhard

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