On Fri, 2003-03-28 at 09:38, Till Jaeger wrote: > Es liegt kein Schenkungsversprechen nach 518 BGB vor, sondern eine > "Handschenkung" nach 516 BGB, da die Zuwendung direkt erfolgt. Oh. Und schon wieder was gelernt :-) Danke! Ich hör jetzt auch auf ;) Gruß, Johannes