AW: AW: [Fwd: Re: DIPasDoc]

Till Jaeger jaeger at jbb-berlin.de
Fr Mär 28 08:38:58 UTC 2003


> On Thu, 2003-03-27 at 19:56, Till Jaeger wrote:
> > Kurz zu dem Thema "Vertrag":
> >
> > [snip]
>
> Danke!
>
> Darf ich noch eine Frage stellen?
>
> BGB '518(1) besagt, dass ein Schenkungsvertrag notariell beurkundet
> werden muss. Nach (2) kann dann, falls das nicht geschehen ist, der
> Mangel der Form dadurch geheilt werden, dass die versprochene Leistung
> bewirkt wurde.

Es liegt kein Schenkungsversprechen nach 518 BGB vor, sondern eine
"Handschenkung" nach 516 BGB, da die Zuwendung direkt erfolgt.


>
> Im vorliegenden Fall verspricht [1] meiner Meinung nach der
> Webseitenbetreiber nun GPL-Software, scheint aber der Auffassung zu
> sein, dass er die GPL nicht verletzt (auch wenn es eigentlich klar zu
> sein scheint, dass er es tut).
>
> Aber mal angenommen er verletzte bewusst die GPL (ich bin jetzt
> irgendwie mehr an der Sache interessiert als diesem Spezialfall), kvnnte
> er dann nicht argumentieren, dass er die versprochene Leistung nie
> komplett bewirkt hat (da er mir nicht die kompletten nach GPL
> versprochenen Quelltexte |bermittelt hat), und damit der
> Schenkungsvertrag nichtig ist, da der Mangel der Form nur durch
> Bewirkung geheilt wird?
> Oder w|rde man eher sagen dass die versprochene Leistung zu einem
> gen|gen gro_en Teil bewirkt wurde um diesen Mangel zu heilen?
> Oder noch was vvllig anderes?

s.o.

>
> Etwas verwirrte Gr|_e,
> Johannes
> (und normalerweise beschdftige ich mich mit Mathe...)

Mir geht es ahnlich, wenn ich versuche, Programmiertechniken zu verstehen...

Gru?e

Till

_______________________________________________________

JBB 	Rechtsanwalte | Steinsdorfstra?e 5 | 80538 Munchen
	Tel.: +49.89.211 871 0  |  Fax: +49.89.211 871 11
	Dr. Till Jaeger
	www.jbb.de
_______________________________________________________








Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de