Copyright an Firma?

Axel Metzger axelmetzger at gmx.de
Do Mär 20 09:46:03 UTC 2003


Hallo Christian,

> Hallo zusammen,
> 
> eine Frage: sind Werkvertraege mit Auftraggebern, die eine Klausel
> enthalten,
> dass die Urheberrechte fuer im Rahmen des Vertrages entwickelte
> urheberrechtlich
> schuetzbare Werke an den Auftraggeber fallen, eigentlich rechtsgueltig?
> Meines Wissens gilt im kontinentaleuropaeischen Urheberrecht, dass eine
> solche
> Uebertragung nicht moeglich ist.

Das ist grundsätzlich richtig. Das Urheberrecht als Ganzes ist in den
kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen nicht übertragbar. 

Üblich und möglich ist es dagegen, dem Besteller (Auftraggeber) bei einem
Werkvertrag über Inidvidualsoftware die ausschließlichen und umfassenden
Nutzungsrechte einzuräumen. 

Sehr (!) wahrscheinlich würde eine Richter einen entsprechenden Vertrag in
diesem Sinne auslegen, denn gewollt ist ja eine möglichst umfassende
Rechtseinräumung. Ergo: keine Unwirksamkeit, sondern im Wege der einschränkenden
Auslegung eine letztlich haltbare Klausel. 

Anders kann es aber bei Standardverträgen aussehen, die für eine Vielzahl
von Verträgen vorformuliert sind, sog. "AGBs" (Allgemeine
Geschfätsbedingungen). In diesem Fall gibt es keine geltungserhaltende Reduktion.

Insgesamt zeugt die Verwendung solcher Klauseln von der nicht sehr
professionellen Vertragsgestaltung...; --))

Grüße,

Axel Metzger (ifrOSS)

-- 
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