Taz 16.1.2003
Bernhard Reiter
bernhard at intevation.de
Do Jan 16 15:14:50 UTC 2003
In der heutigen Taz gibt es zwei Artikel, welche gute Ansätze zeigen:
Microsoft gibt Quellcode preis
taz Nr. 6955 vom 16.1.2003, Seite 9, 42 Zeilen (Agentur)
http://www.taz.de/pt/2003/01/16/a0096.nf/text
Anbieter freier Software drohen dem Megakonzern den Rang abzulaufen.
Nun will dieser Informationen über Windows zumindest an Regierungen
weitergeben
...
Microsoft sieht sich der starken Konkurrenz durch Anbieter
freier Software ausgesetzt, die allgemein zugänglich ist
und nicht oder nur gering bezahlt werden muss.
In Deutschland beispielsweise hat die Bundesregierung
bereits begonnen, freie Betriebssysteme zu fördern.
...
Im Artikel wird "frei" jedenfalls nicht direkt mit umsonst gleich gesetzt.
Überhaupt ist es ein Erfolg, dass von "freier Software" gesprochen wird.
Leider findet weiterhin nur der berühmte Kern Erwähnung und nicht
das bekannte GNU/Linux-Betriebssystem. So wie es geschrieben wird,
ist es zumindest nicht offensichtlich falsch.
Der nächste Bericht zeigt deutlich die Probleme, welche
die neuen Medien bringen und die Schierigkeiten mit Nutzungsvergütung.
Zur Zeit läuft die Politik in Richtung Rechteverwerter,
was natürlich öffentliche Intesse benachteiligt.
Da all dieser Zugang zu Informationen mehr und mehr durch Software
kontrolliert, sollte diese nicht von der Verwertnungsindurstrie bestimmt werden.
Tatort öffentliche Bücherhalle
taz Nr. 6955 vom 16.1.2003, Seite 14, 278 TAZ-Bericht DIETMAR KAMMERER
http://www.taz.de/pt/2003/01/16/a0175.nf/text
In ihrem Entwurf für ein neues Urheberrecht hat die Regierung die
Bibliotheken vergessen. Das Gesetz sollte Rechtssicherheit für den
Gebrauch von Onlinemedien schaffen, es könnte die öffentliche Ausleihe
digitaler Dokumente aber strafbar machen
Es gibt Gesetzestexte, die so schön unmissverständlich und glasklar
abgefasst sind, dass man glauben möchte, alle weiteren Diskussionen
seien entbehrlich. In Artikel 5 des Grundgsetzes zum Beispiel heißt
es: "Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten." Öffentliche und wissenschaftliche
Bibliotheken und Archive sorgen dafür, dass dieses Grundrecht auch
wahrgenomen werden kann. Doch seit auch das Internet allgemein
zugänglich wurde, ist all das, was bisher so klar und einfach schien,
kompliziert geworden. Der Regierungsentwurf zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der im Februar vom
Bundestag verabschiedet werden soll, stellt öffentliche Bibliotheken
vor schier unlösbare Rechtsprobleme.
...
"Es ist der Auftrag der Bibliotheken, Medienkompetenz für die
Bevölkerung zu entwickeln", sagt Gabriele Beger. Werde im zu
verabschiedenden Gesetzentwurf keine Klarheit geschaffen, würde dieser
Auftrag verfehlt, und lediglich ein riesiger bürokratischer Apparat
zur Verwaltung der Lizenzen nötig werden. Vielfach müssten
Bibliotheken sogar wegen der bloßen Möglichkeit, ungewollt
Rechtsbrüche zu begehen, auf Teile ihres elektronischen Angebotes
verzichten.
...
Auch nach Überzeugung der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation
e. V. "bevorteilen die neuen Regelungen eindeutig vor allem die
Rechteinhaber und die Verwertungsindustrie in ihrem Bestreben, die
digitalen Technologien zur Durchsetzung und Maximierung ihrer rein
ökonomischen Interessen auszunutzen - und zwar auf Kosten und zu
Lasten der grundgesetzlich garantierten Rechte der Allgemeinheit,
insbesondere in den Bereichen Bildung und Wissenschaft".
-------------- nächster Teil --------------
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