Taz 16.1.2003

Bernhard Reiter bernhard at intevation.de
Do Jan 16 15:14:50 UTC 2003


In der heutigen Taz gibt es zwei Artikel, welche gute Ansätze zeigen:

	Microsoft gibt Quellcode preis
	taz Nr. 6955 vom 16.1.2003, Seite 9, 42 Zeilen (Agentur)
	http://www.taz.de/pt/2003/01/16/a0096.nf/text

	Anbieter freier Software drohen dem Megakonzern den Rang abzulaufen.
	Nun will dieser Informationen über Windows zumindest an Regierungen
	weitergeben

	...

	Microsoft sieht sich der starken Konkurrenz durch Anbieter
	freier Software ausgesetzt, die allgemein zugänglich ist 
	und nicht oder nur gering bezahlt werden muss. 
	In Deutschland beispielsweise hat die Bundesregierung 
	bereits begonnen, freie Betriebssysteme zu fördern.

	...

Im Artikel wird "frei" jedenfalls nicht direkt mit umsonst gleich gesetzt.
Überhaupt ist es ein Erfolg, dass von "freier Software" gesprochen wird.

Leider findet weiterhin nur der berühmte Kern Erwähnung und nicht
das bekannte GNU/Linux-Betriebssystem. So wie es geschrieben wird,
ist es zumindest nicht offensichtlich falsch.



Der nächste Bericht zeigt deutlich die Probleme, welche
die neuen Medien bringen und die Schierigkeiten mit Nutzungsvergütung.
Zur Zeit läuft die Politik in Richtung Rechteverwerter,
was natürlich öffentliche Intesse benachteiligt.
Da all dieser Zugang zu Informationen mehr und mehr durch Software 
kontrolliert, sollte diese nicht von der Verwertnungsindurstrie bestimmt werden.


Tatort öffentliche Bücherhalle
taz Nr. 6955 vom 16.1.2003, Seite 14, 278 TAZ-Bericht DIETMAR KAMMERER
http://www.taz.de/pt/2003/01/16/a0175.nf/text

      In ihrem Entwurf für ein neues Urheberrecht hat die Regierung die
      Bibliotheken vergessen. Das Gesetz sollte Rechtssicherheit für den
      Gebrauch von Onlinemedien schaffen, es könnte die öffentliche Ausleihe
      digitaler Dokumente aber strafbar machen

   Es gibt Gesetzestexte, die so schön unmissverständlich und glasklar   
   abgefasst sind, dass man glauben möchte, alle weiteren Diskussionen  
   seien entbehrlich. In Artikel 5 des Grundgsetzes zum Beispiel heißt
   es: "Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
   ungehindert zu unterrichten." Öffentliche und wissenschaftliche
   Bibliotheken und Archive sorgen dafür, dass dieses Grundrecht auch 
   wahrgenomen werden kann. Doch seit auch das Internet allgemein
   zugänglich wurde, ist all das, was bisher so klar und einfach schien,
   kompliziert geworden. Der Regierungsentwurf zur Regelung des
   Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der im Februar vom   
   Bundestag verabschiedet werden soll, stellt öffentliche Bibliotheken
   vor schier unlösbare Rechtsprobleme.

   ... 

   "Es ist der Auftrag der Bibliotheken, Medienkompetenz für die
   Bevölkerung zu entwickeln", sagt Gabriele Beger. Werde im zu
   verabschiedenden Gesetzentwurf keine Klarheit geschaffen, würde dieser
   Auftrag verfehlt, und lediglich ein riesiger bürokratischer Apparat 
   zur Verwaltung der Lizenzen nötig werden. Vielfach müssten
   Bibliotheken sogar wegen der bloßen Möglichkeit, ungewollt
   Rechtsbrüche zu begehen, auf Teile ihres elektronischen Angebotes   
   verzichten.

   ...

   Auch nach Überzeugung der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation
   e. V. "bevorteilen die neuen Regelungen eindeutig vor allem die
   Rechteinhaber und die Verwertungsindustrie in ihrem Bestreben, die
   digitalen Technologien zur Durchsetzung und Maximierung ihrer rein
   ökonomischen Interessen auszunutzen - und zwar auf Kosten und zu
   Lasten der grundgesetzlich garantierten Rechte der Allgemeinheit,
   insbesondere in den Bereichen Bildung und Wissenschaft".


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