Urheberrecht und Wissenschaft

Thomas Templin thomas.templin at epost.de
Sa Apr 20 22:16:56 UTC 2002


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On Saturday 20 April 2002 23:39, Bernhard Reiter wrote:
[...]
> On Sat, Apr 20, 2002 at 10:15:51AM +0200, Reinhard Wiesemann 
wrote:
> > Bei freier Software geht es (in meinem Verständnis) nicht
> > darum, Geld, Bezahlung, Eigentum abzuschaffen.
>
> Etwas anderes wird von keinem Kenner behauptet.
>
> > b) Die freie Software wird nach meinem Verständnis den
> > Verkaufsvorgang nicht abschaffen, sondern einfach nur
> > konzentrieren: Derjenige, der ein "virtuelles Gut" erstellt,
> > könnte ein einziges Mal (fürstlich) bezahlt werden, danach wird
> > das Gut zum Allgemeineigentum.
>
> Das Problem der Bestimmung des Wertes
> der neu geschaffenen Information stellt sich.
> In Deinem Gedankengang wäre das die Höhe der Entlohung.
>
> Auf dem Gebiet der Grundlagenforschung und Wissenschaft hatten
> wir ein ähnliches Prinzip auch schon, was sehr lang an den
> Hochschulen gut funktioniert hat.
>
> Weiterhin glaube ich, dass wir anstatt mit dem dem Kampfbegriff
> "geistiges Eigentum" weiterhin drei Dinge (Marken, Nutzungrechte,
> Patente) zusammenwerfen und die Öffentlichkeit irre führen, eher
> die Nutzungsrechte weiter unterteilen sollten.
>
> Beispielsweise in:
> 	Wissenschaftswissen: ala Mathematische Beweise, Algorithem
> 	Unterhaltung als Ganzwerk: Hollywood Filme,
> Computerspielinhalte.
>
> Dafür jeweils gute Regeln zu entwerfen und die Abgrenzenungen
> herauszuarbeiten ist sicherlich eine wichtig Aufgabe.
> Es mag sein, dass die Bezahlvorgänge bei diesen Kategorien
> jeweils völlig anders ausfallen.
[...]
Vielleicht wäre dann ein griffiger Begriff nicht schlecht um dem 
"geistigen Eigentum" etwas entgegen zu setzen.
Bei den wissentschaftlichen Grundlagen wird das Argument des 
Gesellschaftlichen Eigentums erwähnt.
Oder für bestimmte Kulturelle (Grund)Werte wird ebenfalls ein "nicht 
Erwerbbar" -mir fällt momentan kein besserer Begriff ein- im Sinne 
von Eigentum erwerben geltend gemacht.
Eine Begriff der für die Kombination "Informationstechnische 
Grundwerte" und "Gesellschaftliches Eigentum" steht würde evtl. 
hilfreich sein.
Grundwerte sind nicht patentierbar, kann man zumindest argumentieren 
(und ist ein recht gutes Bollwerk, argumentativ gesehen.)
Gesellschaftliches Eigentum veranschaulicht zum einen den Besitz 
aller (oder zumindestens vieler) und lässt auch ein Eintreten 
dieser "vielen" dafür zu.
Mal drüber schlafen, vielleicht fällt mir noch was ein :))
Tschüss,
Thomas
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