AW: Dateiformate (war: ELUG-Projekt)

Dr. Till Jaeger jaeger at jbb-berlin.de
Mi Okt 10 15:38:40 UTC 2001


Hallo!

-Nach meiner rechtlichen Kenntnis (danke, Angelika!) ist es
-vorteilhaft, wenn
-hinter solch einer Aktion _kéin_ Gewerbetreibender steht, sondern eine
-Privatperson oder ein gemeinnütziger Verein. Grund ist, daß man
-Gewerbetreibenden (soweit ich weiß) rein formal automatisch ein
-gewerbliches
-Interesse unterstellt. Sehr schnell ist man dann bei wettbewerbsrechtlichen
-Problemen.
- Einem Privatmenschen oder einem Verein kann das (soweit
-ich weiß)
-nicht passieren, beide stehen rechtlich (soweit ich weiß) auf _sehr_
-sicheren Füßen in einer solchen Veröffentlichung. Vielleicht könnte einer
-derjenigen, der die FSFE rechtlich berät, hierzu auch noch etwas sagen.
-


Ich sehe die Rechtslage ebenso. Wer im geschäftlichen Verkehr tätig ist muss
bei falschen Angaben (auch unbewusst) regelmäßig mit einer Abmahnung
rechnen.

Grüße
Till

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