* Philip Gillißen:
Danke für deine Einschätzung! So weit ich das Urheberrecht verstehe, ist es jedoch nicht so, dass meinem Arbeitgeber die Software "gehört" (Urheberrecht erlangt), sondern er sie nur exklusive nutzen darf.
Korrekt, er allein kann das Werk wirtschaftlich verwerten.
Daher frage ich, ob nur ich dann die Software veröffentlichen kann oder die Interpretation der GPL auch diese Nutzungsrechte verwenden kann .
Eine Veröffentlichung unter der GPL greift ganz wesentlich in die wirtschaftliche Verwertung ein, so daß der Inhaber der Nutzungsrechte auf jeden Fall zustimmen muß.
Grundsätzlich würde ich an Deiner Stelle darauf hinarbeiten, daß der Arbeitgeber das Werk veröffentlicht.