Christian Selig schrieb:
Waeren Programme die Freiheiten Nr1 und 3 haben, wo Verbesserungen aber nur in Patchform verbreitet werden duerfen d.h. die Binaries und der urspruengliche Quelltext muessen unveraendert verbreitet werden, eigentlich frei im obigen Sinne. Ich denke ja.
Hier eine Korinthe: _*_ :-) Theoretisch stimme ich Dir zu, praktisch gesehen -- überleg mal, was passieren würde, wenn Linux (der Kernel!) in Version 0.0.1 vorliegen würde und Du Patches für die letzten 13 Jahre einspielen müsstest...
Jemand würde ein einfaches Skript schreiben, das das automatisiert. :-)
Debian z.B. verteilt alle Pakete als Original + Patch, auch wenn laut Lizenz nicht erforderlich, und das scheint ganz gut zu funktionieren.
Damit will ich eine solche Bedingung nicht befürworten, aber ganz unbenutzbar ist es wohl doch nicht.
Die FSF hat deswegen m.W. nach Lizenzen, die die Weitergabe von Verbesserungen nur in Patch-Form erlauben, als unfrei klassifiziert.
Sieht nicht so aus.
http://www.fsf.org/licensing/licenses/index_html:
: Q Public License (QPL), Version 1.0 : : This is a non-copyleft free software license which is incompatible : with the GNU GPL. It also causes major practical inconvenience, : because modified sources can only be distributed as patches.
Frank