Hallo,
auch das deutsche Urheberrecht kennt inzwischen Regelungen für den Urheber, der "ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann" einräumt.
Es hat also wohlwollend von Freier Software, aber auch von CC Kenntnis genommen und enthält nun adäquate Regelungen für dieses Lizenzmodell.
Gruß Michael
Am 23.06.2018 um 09:43 schrieb Henning Thielemann:
On Sat, 23 Jun 2018, Dr. Michael Stehmann wrote:
Es gibt eben keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für bestimmte Lizenzbedingungen.
Ich würde auch sagen: Es kann keinen Schutz für ein bestimmtes Geschäftsmodell geben. Ich meine, das ganze Urheberrecht geht irgendwie davon aus, dass man geistige Schöpfungen wie materielle Schöpfungen behandeln (geistiges Eigentum) und in einzeln abgepackten Mengen verkaufen oder vermieten sollte oder müsse.